Nach einer Woche Antritt tritt Monika Zeller aus dem Amt
Die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller hat ihr Amt zur Verfügung gestellt. Schon vor Monaten wurde ein „Reichsbürger-Verdacht“ gegenüber ihr geäußert, was wohl der Grund für ihren jetzigen Rücktritt sein soll und das obwohl Sie erst vor einer Woche in das Amt der Bürgermeisterin zurück gekehrt war.
Monika Zeller wies die Vorwürfe zurück, sie würde der Reichsbewegung nahe stehen, hat aber am Freitag ihren sofortigen Rücktritt vom Amt erklärt.
Das sind wohl die Konsequenzen die Monika Zeller aus dem Disziplinarverfahren gegen Sie zieht. „Die nunmehr zwei Jahre andauernden Ermittlungen und Vorkommnisse gegen mich haben mich derart angegriffen, dass ich mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, dieses verantwortungsvolle Amt bis zum Ende der Wahlperiode mit der erforderlichen Kraft auszufüllen“, begründet die 58-Jährige ihre Entscheidung gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
Im Juni 2018 wurde Monika Zeller vorläufig suspendiert, weil sie im Verdacht stand, der Reichsbürger-Bewegung nahezustehen. Deshalb wurde ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet.
Erst vorige Woche hatte Monika Zeller das Amt wieder aufgenommen, weil das Verwaltungsgericht München ihre vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt hatte. Die Suspendierung sei nicht angemessen und ihr Verhalten „möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit“.
Die Landesanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung ein. „Das lässt erwarten, dass das angestrengte Disziplinarverfahren mit Sicherheit nicht vor dem Ende der Wahlperiode im Mai 2020 rechtskräftig abgeschlossen sein wird“, so Monika Zeller. „Eine derart lange Phase der Unsicherheit ist auch der Bevölkerung von Bolsterlang nicht mehr zuzumuten.“
Die Vorwürfe lauten wie folgt: Angeblich habe Zeller einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, und dabei reichsbürgertypische Angaben gemacht. Zudem habe Monika Zeller den Vortrag eines Reichsbürgers in der Gemeinde nicht unterbunden. Ihr Verhalten hat die Landesanwaltschaft als Verstoß gegen die Dienstpflicht.
In ihrer Rücktrittserklärung weist Monika Zeller die Vorwürfe wiederholt zurück. „Ich versichere an dieser Stelle noch einmal meine Treue zur Verfassung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland, auf die ich zu Beginn meiner Amtszeit im Jahr 2008 einen Eid geschworen habe“, teilt Monika Zeller mit. „Um diese Verfassungstreue zu belegen, werde ich mich weiter gegen das Disziplinarverfahren zur Wehr setzen.“
Der Ausgang des Disziplinarverfahrens wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Das Bayerische Disziplinargesetz sieht bei ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten als Maßnahmen den Verweis, die Geldbuße und im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor. Die Disziplinarkammer hatte im Eilverfahren erklärt, die Prognose der Landesanwaltschaft nicht zu teilen, dass das Verfahren mit der Amtsenthebung Monika Zellers enden werde. Monika Zeller ist mit ihrem Rücktritt der Entscheidung des Richters nun zuvorgekommen. (pm)


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