Gericht stoppt Pläne für Wasserkraftwerk im Oberallgäu
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Dienstag einen Genehmigungsbescheid für ein Wasserkraftwerk an der so genannten Eisenbreche im Hintersteiner Tal (Oberallgäu) aufgehoben. Der oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU) hatte höchstpersönlich die Genehmigung erteilt. Eine Begründung blieb das Verwaltungsgericht heute zwar noch schuldig, diese soll aber im Laufe der nächsten Woche zugestellt werden, heißt es. Das Gericht hat aber soweit Auskunft gegeben, dass die Begründung, mit der Landrat Klotz zu Gunsten des Kraftwerksbaus entschieden hatte, wohl nicht ausreichend für den Bescheid sei.
Klotz hatte sich auf die Seite der Energiewende gestellt. Mit dem Kraftwerk sollten pro Jahr neun Millionen Kilowattstunden erstellt werden. Das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von 2.300 Haushalten. Naturschützer waren auf die Barrikaden gegangen, da die Eisenbreche nahe Hinterstein in hochgeschütztem Gelände liegt. Die Natur solle in diesem Bereich für ein solches Projekt nicht angetastet werden.
Eine erste Reaktion des Landratsamts in Sonthofen sieht so aus: In der Behörde ist man enttäuscht. Schließlich hätten laut Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2011 bis zum Jahr 2022 rund siebzig Prozent des Energiebedarfs im Oberallgäu durch erneuerbare Energien abgedeckt werden sollen. Wenn die Wasserkraft nicht genutzt werden könne, dann bleibe nicht mehr viel, teilte ein Sprecher mit. Das südliche Oberallgäu ist schon seit Jahren Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen – im Norden entstehen keine mehr wegen des von Ministerpräsident Seehofer eingeführten Mindestabstands. Bleibt noch die Kraft der Sonne.
2014 hatte der oberallgäuer Kreistag mit 46 zu 11 Stimmen für den Bau des Wasserkraftwerks an der Eisenschmelze nahe Bad Hindelang votiert. Ob die von Haus aus ambitionierten Pläne zur Energiewende im Oberallgäu bis 2022 haltbar sind, ist laut Landratsamt derzeit nicht abschätzbar.
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