Moderator: Lars Peter Schwarz
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Lars Peter Schwarz
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: Allgäuhit / Alexander Fleischer)
 
Memmingen
Dienstag, 18. Februar 2020

Zahlreiche Wahlplakate im Unterallgäu zerstört

Zwischen Hallhof und Weinmarkt wurden am Wochenende Wahlplakate unterschiedlicher Parteien abgerissen. Immer wieder sieht man beschädigte Wahlwerbung an Kreuzungen, Litfaßsäulen und Straßenlaternen. Was die wenigsten wissen: Solche Plakate abzureißen oder zu beschmieren, ist kein Kavaliersdelikt. Werden Plakate beschädigt oder zerstört, drohen Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahren Haft wegen Sachbeschädigung.

Das Strafgesetzbuch regelt auch das Übermalen von Wahlplakaten. Wer beispielsweise Slogans durchstreicht, Personen bemalt oder eigene Parolen hinzufügt, begeht ebenfalls eine Sachbeschädigung. Und dabei kommt es nicht darauf an, ob das Plakat vor oder erst nach einer Wahl beschädigt wurde.


Tags:
Wahlplakat Sachbeschädigung Straftat Wahl


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