Memmingen: Keine E-Zigaretten für Jugendliche
Ab sofort dürfen elektronische Zigaretten und E-Shishas nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April traten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft.
Bislang waren E-Zigaretten vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, da sie keinen Tabak enthalten. „Allerdings warnen Gesundheitsexperten vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können“, erklärt die städtische Jugendpflegerin Christina Übele.
E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren und haben fälschlicherweise den Ruf, eine gesunde Alternative zum Rauchen von Tabak zu bieten, erläutert Übele. Für Jugendliche seien sie wegen Geschmacksrichtungen wie Schokolade oder diversen Fruchtsorten attraktiv: „Jeder Dritte der 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon mindestens einmal eine E-Zigarette oder eine E-Shisha ausprobiert“, informiert Übele. Weiter sei zu befürchten, dass diese Form des Rauchens den Einstieg in den Tabakkonsum darstelle.
„Veranstalter und Gewerbetreibende benötigen ab sofort einen neuen Jugendschutzaushang auf aktuellem Rechtsstand, um ihrer gesetzlichen Aushangpflicht nachzukommen“, erklärt Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr. Wer den Jugendschutzaushang nicht aktualisiere, könne mit einem Bußgeld ab 250 Euro belangt werden.
„Unser Jugendamt“, so Haldenmayr, „versteht sich als Partner der Gewerbetreibenden für ein gemeinsames Schutzanliegen Minderjährigen gegenüber. Als Service stellen wir deshalb den vorgeschriebenen Aushang als Text und Schautafel kostenlos als Download zur Verfügung (www.memmingen.de -> Jugendpflege -> Formulare)“.
Eine gedruckte Ausgabe des neuen Jugendschutzgesetzes liegt zudem kostenlos bei der Jugendpflege der Stadt Memmingen, Ulmer Straße 2, MeWo-Haus, zur Abholung bereit.
Darüber hinaus steht Jugendpflegerin Christina Übele für alle Fragen des Jugendschutzes und weitergehende Informationen (z. B. Broschüren) unter der 08331/850-419 zur Verfügung.
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