Mehr Sicherheit für Schulkinder in Memmingen
Tempo 30 soll demnächst vor der Elsbethen- und der Bismarckschule gelten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde in der jüngsten Sitzung des Verkehrsbeirats beschlossen. Um die verkehrliche Situation rund um die Schulen zu verbessern, hatte der Elternbeiratsvorsitzende der Bismarckschule eine Tempo-30-Regelung am St.-Josefs-Kirchplatz angeregt.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind in diesem Bereich gegeben, erläuterte Birgit Haldenmayr, Leiterin des Straßenverkehrsamts. „In der Regel kann es auf einer Vorfahrtsstraße nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage eine Tempo-30-Regelung geben. Eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit gibt es aber, wenn privilegierte Einrichtungen anliegen wie eine allgemeinbildende Schule, in diesem Fall die Grund- und Mittelschule.“ Die Regelung wird zwischen der Einmündung Hopfenstraße und dem Kaisergraben jeweils montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr gelten. „Eine sinnvolle Regelung“, betonte Bürgermeisterin Margareta Böckh.
Auch in der Waldfriedhofstraße wird es eine Änderung geben. Parkplätze sollen in der Verlängerung eines Grünstreifens gegenüber des Hauses des Abschieds ausgewiesen werden. Dadurch gewinne man neben den Parkplätzen auch eine Querungshilfe für Fußgänger zwischen dem Haus des Abschieds und dem Friedhof sowie eine bessere Verkehrsführung im Bereich der derzeit sehr weiten Einmündung Hans-Grässel-Straße.
Um im Industriegebiet Nord einen Rückstau an der Einmündung der Rudolf-Diesel-Straße in die Dr.-Karl-Lenz-Straße zu vermeiden, bekommen die Rechtsabbieger, die in die Dr.-Karl-Lenz-Straße einbiegen, an der Ampelanlage einen signalisierten Grünpfeil. Damit die neue Regelung möglich wird, werden die Fahrspuren neu aufgeteilt. Die linke Fahrspur ist zukünftig für Linksabbieger und für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die den beschränkten Weg geradeaus fahren. Die rechte Spur bleibt den Rechtsabbiegern vorbehalten.
Der Verkehrsbeirat ist ein Arbeitsgremium, dem Vertreterinnen und Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Tiefbauamts, des Stadtplanungsamts, der Polizei und des Stadtrats angehören. Gemeinsam werden unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Regelungen rund um den Straßenverkehr im Stadtgebiet getroffen. (pm)
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