A96 Umbau westlich des Autobahnkreuzes Memmingen
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern ein Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Ein-und Ausfädelungsbereiches der A 96 von und nach Lindau im westlichen Bereich des Autobahnkreuzes Memmingendurch.Die vorgesehenen Maßnahmen dienender Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Bereich des Autobahnkreuzes Memmingensowie der Verbesserung des Lärmschutzes für die Gemeinde Buxheim.
Das dem Verfahren zugrundeliegende Maßnahmenpaket beinhalteteine Reihe von technischen Verbesserungen. Dazu zählen im Wesentlichen:
-Der durchgehend 2-streifige Ausbau der Richtungsfahrbahn München -Lindau im Bereich des Autobahnkreuzes Memmingen.
-Die Aufweitung der Richtungsfahrbahn Lindau -München auf insgesamt vier Fahrstreifen mitkünftigjeweils zwei FahrstreifenRichtung München (A 96)sowie zwei weiteren Fahrstreifen zur AusfädelungRichtung Ulm (A 7)
-Die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Überführung der A 96 über die Kreisstraße MN 33 Buxheim–Memmingen wegen der erforderlichen Verbreiterung der Fahrbahn
-Der Bau einer Lärmschutzwand im Bereichvon Buxheim mit einer Höhe von 4-7 m und einer Länge von 765 m zum Schutz der Anlieger.
-Die Schaffung einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Straßenentwässerung im Ausbaubereich. Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichenund landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Buxheim beansprucht.
-2-Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planung von Dienstag, den 09. April 2019, bis einschließlich Mittwoch, den 08. Mai 2019 in der Gemeinde Buxheimfür interessierte und betroffene Bürger zur allgemeinen Einsicht ausgelegt wird. Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben. Ab Auslegungsbeginnbesteht zusätzlich auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.dein der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene bis einschließlich 22.Mai2019 Gelegenheit,schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden voraussichtlich in einem Erörterungsterminbehandelt, der noch gesondert bekannt gegeben wird. (pm)
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