Vier Jahre Gesamtfreiheitsstrafe für 46-Jährigen
Vor dem Landgericht Memmingen ist heute ein 46-jähriger Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er musste sich unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Entsprechend der Anklage wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften schuldig gesprochen.
In dem nicht öffentlichen Verfahren hatte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten gestanden. Das geschädigte Mädchen musste nicht erneut vernommen werden. Da alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil schon heute rechtskräftig geworden.
Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter des geschädigten Mädchens hatten 6 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe beantragt; die Verteidigung hatte auf eine Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten plädiert.
Weiter hat sich der Angeklagte verpflichtet – insoweit besteht gegen ihn ein vollstreckungsfähiger Titel -, an die Geschädigte ein Schmerzensgeld von 10.000,- € zu bezahlen.
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