Moderator: Hits der 70er bis Heute
Sendung: Wach durch die Allgäuer Nacht
 
 
Blick ins Kleinwalsertal (Archiv)
(Bildquelle: Andrea Kainz | pixabay.com)
 
Kleinwalsertal - Mittelberg
Donnerstag, 24. September 2020

Bundespolizei: Grenze zum Kleinwalsertal bleibt offen

Die Bundespolizei in Kempten hat gegenüber Radio AllgäuHIT erklärt, dass die Grenze zum Kleinwalsertal auch weiterhin offen bleibt. Im Tal selbst hatte es die Befürchtung gegegeben, dass das zum österreichischen Bundesland Vorarlberg gehörende Seitental bei Oberstdorf erneut von der Außenwelt abgeschnitten wird, da Vorarlberg durch die deutsche Bundesregierung zum Corona-Risikogebiet erklärt worden war. "Das Tal bleibt offen", so ein Sprecher der Bundespolizei-Reviers in Kempten gegenüber Radio AllgäuHIT. Das Landratsamt Oberallgäu hat zudem klargestellt, was die Einstufung als Risikogebiet für Bewohner des Oberallgäus, als auch des Kleinwalsertals bedeutet.

Unterdessen kommt immer mehr Unterstützung für die Kleinwalsertaler aus dem bayerischen Nachbarlandkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten. Die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) und auch der Kemptener Landtagsabgeordnete Alexander Hold (ebenfalls Freie Wähler), der zugleich auch Landtagsvizepräsident ist, sprachen sich für die Schaffung einer Sonderstellung für das Kleinwalsertal aus. "Da es im Kleinwalsertal aktuell keine bekannten Infektionsfälle gibt, hat Alexander Hold gemeinsam mit der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Bayerischen Wirtschaftsminister die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut aufgefordert, in der Liste der CORONA-Risikogebiete das Kleinwalsertal ausdrücklich aus dem Risikogebiet Vorarlberg auszunehmen", so Alexander Hold.

Das Kleinwalsertal ist durch seine geografische Lage und die einzige Verkehrsverbindung über deutsches Staatsgebiet eine faktische Exklave und ohne eine direkte gesellschaftliche und wirtschaftliche Anbindung an das Oberallgäu nicht existenzfähig, meint Hold weiter.

Täglich pendeln ca. 200 berufliche Ein- und Auspendler aus Deutschland, darunter zahlreiche Arbeitskräfte kritischer Infrastrukturen (Sozialzentrum, öffentlicher Dienst, Arztpraxen, Energieversorger, Gemeindewerke, Bioenergie, Elektriker, Installateur, etc.) Auch pendeln täglich ca. 120 Schüler ins Allgäu und ca. 30 Schüler aus dem Allgäu ins Kleinwalsertal. Nahezu sämtliche Facharzt- und Krankenhausbesuche der Menschen im Kleinwalsertal erfolgen im Allgäu. Das Rettungswesen wird über das Bayerische Rote Kreuz abgewickelt und auch die Notarztversorgung erfolgt aus Deutschland (Oberstdorf).

"Test- und Quarantänepflichten aufgrund der Einstufung als CORONA-Risikogebiet ziehen eine faktische Grenzschließung nach sich. Das würde aber erneut würde das komplette soziale und wirtschaftliche Leben im Tal zum Stillstand bringen und auch viele Menschen im südlichen Oberallgäu vor große Schwierigkeiten stellen", so die Freien Wähler abschließend.

Aufgrund der Tatsache, dass das österreichische Bundesland Vorarlberg zum Risikogebiet erklärt wurde, teilt das Gesundheitsamt Oberallgäu Folgendes mit:

Die Festlegung hat zu starker Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, insbesondere bei Pendlern, Schülern und Personen mit engen Bindungen nach Deutschland.

Generell gilt damit für Einreisende aus Vorarlberg die Regelung des § 1 Abs. 1 der Einreise-Quarantäne-Verordnung. Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. 4 aufgehalten haben, sind demnach verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort in häusliche Isolation zu begeben. Den Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Hiervon bestehen jedoch auch Ausnahmen:

So gilt die generelle Ausnahme nach § 2 Abs. 1 der EQV für Einreisende, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf einen Corona-Test stützen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. Werden dem Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise diese Unterlagen vorgelegt, endet die Quarantäne mit Bestätigung des Gesundheitsamts. Das ärztliche Attest ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

Weiterhin bestehen für Mitbürger, die im täglichen Verkehr die Grenze überqueren weitere Ausnahmen nach § 2 Abs. 2 der EQV:

  • Personen, die in Vorarlberg wohnen, jedoch zum Arbeiten nach Deutschland pendeln: Diese haben nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung eine Ausnahme von der Quarantäne, wenn sie zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst ins Bundesgebiet einreisen.
  • Schüler, die in Vorarlberg wohnen und in Deutschland eine Schule besuchen: Nach der Einreisequarantäneverordnung liegt hier ein sonstiger triftiger Reisegrund vor, der Schulbesuch ist somit weiter möglich.
  • Personen, die in Deutschland wohnen und nur zur Ausübung ihres Berufs für weniger als 48 Stunden nach Vorarlberg reisen: Hier liegt ebenfalls ein Ausnahmetatbestand vor, so dass sich diese Personen nicht nach der Rückkehr in Quarantäne begeben müssen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass dieser Tatbestand nur für beruflich veranlasste Reisen gilt, nicht für private oder Freizeitreisen.
  • Personen, die in Vorarlberg wohnen und für eine medizinische Behandlung einreisen möchten, haben ebenfalls die Möglichkeit, ohne eine Quarantäne einzureisen und sich behandeln zu lassen, wenn die Behandlung unaufschiebbar und zwingend notwendig ist.
  • Die Wahrnehmung eines geteilten Sorgerechts, der Besuch des festen Lebenspartners und Beistand / Pflege schutzbedürftiger Personen gelten ebenfalls als triftiger Reisegrund, so dass auch hier die Quarantäne nur für diese Aufenthalte entfällt.

Nicht abgedeckt ist jedoch ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nach der Einreise, z.B. Einreise zur medizinischen Behandlung und anschließender Konzertbesuch oder andere Freizeitaktivitäten.

Für das Kleinwalsertal, welches nur über Deutschland zu erreichen ist, wird derzeit vom Landratsamt in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium nach einer Ausnahmelösung gesucht.


Tags:
corona kleinwalsertal grenze vorarlberg


© 2024 AllgäuHIT e.K. • Lindauer Str. 6 • 87439 Kempten (Allgäu) - Tel: 0831-20 69 74-0
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
MEINE REGIONALNACHRICHTEN
Meine Allgäu-Region wählen ...
 
Kleinwalsertal Kempten Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Memmingen Unterallgäu Bodensee
LIKE UNS BEI FACEBOOK
 
DIE LETZTEN 3 GESPIELTEN TITEL
 
Mattafix
Big City Life
 
Jason Derulo
When Love Sucks (feat. Dido)
 
Purple Disco Machine, Duke Dumont, Nothing But Thieves
Something On My Mind
AKTUELLE BILDERGALERIEN
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Bauernproteste im Oberallgäu
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Chlorgasunfall am Klinikum Sonthofen
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Auto prallt in Sonthofen in Hauswand
 
 
Radio einschalten Ihr Spot bei uns Glasklarer Empfang Datenschutz/Impressum