Urteil im Kemptener Kokain Prozess gefallen
Das Urteil im Strafprozess gegen einen leitenden Kriminalbeamten der Kriminalpolizeiinspektion Kempten ist gefallen. Armin N. ist vor der 1. Strafkammer des Landgerichts in Kempten nach insgesamt drei Verhandlungstagen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet 6 Jahre und 6 Monate, allerdings wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Zuvor hatte Staatsanwalt Hauck nach der Verlesung seines Schlussplädoyers beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren zu verurteilen. Diesem Antrag hatte sich dann auch die Vertreterin der Nebenklägerin angeschlossen. Die Verteidigung forderte, wie bereits zu Beginn des Prozesses angestrebt, nicht mehr als 6 ½ Jahre.
Verteidiger Wilhelm Seitz: "Das Urteil entsprach der Verständigung, daneben ist hier die Unterbringung angeordnet worden. Das Gericht hat zudem einen Vorwegvollzug von einem Jahr und drei Monaten angeordnet. Das bedeutet aber, das auf den Vorwegvollzug die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet wird. Das heisst also, wenn das Urteil jetzt rechtskräftig wird, wird der Angeklagte noch drei Monate im Gefängis bleiben müssen und kommt dann, wie vom Gesetz vorgeschrieben, in eine Therapieeinrichtung."
In den Schlussplädoyers wurde ebenfalls noch einmal von beiden Seiten betont, dass der Angeklagte wohl zwei Gesichter gehabt habe. Zum einen der tadellos arbeitende Beamte, zum anderen der Kokain- und Medikamentesüchtige, der wohl zu ungewöhnlichen Sexspielen neigte und gegenüber seiner Frau auch gewalttätig wurde.
Für den Angeklagten sprachen letztendlich sein frühes Geständnis, der Täter-Opfer Ausgleich, der bereits vor der Verhandlung durchgeführt wurde, ebenso aber auch der mit rund 23 % geringe Wirkstoffgehalt des Kokains. Zudem sei die Sucht von Armin N. als Krankheit anzusehen, betonte Verteidiger Alexander Chasklowicz. Armin N. dürfte wohl nach etwa der Hälfte der 6 ½-jährigen Haftzeit wieder auf freiem Fuß sein, erklärt Anwalt Wilhelm Seitz:
"Die Haftzeit insgesamt wird sich unter Anrechnung der Therapiedauer dann eben verkürzen. Der Gesetzgeber hat uns und dem Gericht vorgegeben, dass der Vorwegvollzug und die Therapiedauer so angerechnet werden müssen, das er insgesamt, unter Anrechnung der Therapie, nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe wieder in Freiheit ist."
Mit seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich Armin N. nochmals für seine begangenen schweren Fehler und bittet um eine zweite Chance. Das Urteil nimmt er gefasst entgegen. Für die Staatsanwaltschaft ist das Strafmaß durchaus angemessen, bestätigt Pressesprecher Peter Preuß. Die zentrale Frage nach der Herkunft des Kokains sei damit auch abgehakt:
"Wir haben sehr umfangreiche Ermittlungen zur Herkunft des Rauschgifts durchgeführt. Es sind umfangreich Zeugenvernehmungen durchgeführt worden und auch chemische Analysen. Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte das Rauschgift tatsächlich in dienstlicher Eigenschaft zu Schulungszwecken erhalten, dann aber für den privaten Konsum für sich verwendet hat. Ich denke dass der Sachverhalt erschöpfend mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln aufgeklärt ist."
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:
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