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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
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(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Montag, 26. März 2018

Tanzverbot in Kempten

Das Rechts- und Standesamt der Stadt Kempten weist darauf hin, dass
 

am Gründonnerstag, 29. März 2018,

am Karfreitag, 30. März 2018 und

am Karsamstag, 31. März 2018


nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, verboten sind.

Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Diese Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten am Karfreitag und Karsamstag jeweils von Mitternacht zu Mitternacht. Am Gründonnerstag beginnt der Schutz des stillen Tages um 02.00 Uhr. (PM)


Tags:
tanzen kempten gesetz allgäu


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