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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Ein Zug im Bahnhof von Wasserburg (Bodensee)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Dienstag, 4. November 2014

Schusswechsel in Zug bei Kempten

Nach der Schießerei in einem Zug bei Kempten hat die Staatsanwaltschaft die seit dem 21.03.2014 laufenden Ermittlungen gegen den überlebenden mutmaßlichen Täter abgeschlossen und Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kempten erhoben. Dem Angeschuldigten werden unter anderem versuchter Mord in zwei Fällen, gefährliche Körperverletzung  und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverlauf und damit von folgendem Tatverdacht aus:

Der Angeschuldigte befand sich am 21.03.2014 ab Buchloe zusammen mit dem mittlerweile Verstorbenen Victor P. in der Regionalbahn von München nach Oberstdorf.

Um 14:18 Uhr führten die Bundespolizeibeamten S. und U. eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle bei dem Angeschuldigten und Victor P. durch. Dabei stellten die Bundespolizeibeamten bei Victor P. eine Festnahmenotierung aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls fest, woraufhin der Beamte S. dem Gesuchten P. die Festnahme erklärte, nachdem zuvor der Polizeibeamte U. den Angeschuldigten aus dem Abteil gebeten hatte. Hiergegen leistete der mittlerweile Verstorbene P. erheblichen Widerstand, indem er unvermittelt mit einer mitgeführten Schreckschusswaffe (Gas – Alarm)  aus unmittelbarer Nähe mehrere Schüsse auf den Bundespolizeibeamten S. abgab. Gleichzeitig griff der Angeschuldigte den Polizeibeamten U. von hinten an und brachte ihn zu Fall.

Da der Polizeibeamte S. zunächst seine Dienstwaffe nicht aus dem Holster bekam, flüchtete er aus dem Abteil, wobei er durch den Angeschuldigten und Viktor P. verfolgt wurde und dieser weitere Schüsse, teils unmittelbar auf die rechte Gesichtshälfte des Beamten S., abgab. Nachdem der Angeschuldigte und Viktor P. den Beamten S. eingeholt hatten, versetzte Viktor P. mit seiner Schreckschusswaffe dem Beamten S. mehrere wuchtige Schläge gegen den Kopf, wodurch der Polizeibeamte zu Boden ging und kurzzeitig bewusstlos wurde. Diese Situation nutzte der Angeschuldigte dahingehend aus, indem er dem Polizeibeamten S. dessen Dienstwaffe aus dem Holster entwendete, an sich nahm und zusammen mit Viktor P. zurück in Richtung Zugspitze  lief, wo sie auf den ihnen entgegenkommenden Bundespolizeibeamten U. stießen.

Auf diesen gab der Angeschuldigte in Tötungsabsicht unvermittelt mit der an sich genommenen Dienstwaffe des Beamten S. gezielt drei Schüsse ab. Ein Projektil verfehlte den Beamten U., eines wurde durch die getragene Schutzweste des Polizeibeamten U. im Bereich der Leber abgefangen, ein anderes Geschoss drang in den rechten Oberschenkel des Beamten ein.

Auch der Beamte U. gab aufgrund der durch den Angeschuldigten abgegebenen Schüsse insgesamt acht Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf den ihn angreifenden Angeschuldigten ab, wobei sechs Projektile den Angeschuldigten verfehlten; zwei Projektile trafen den Angeschuldigten im linken Unterarm und im linken Mittelfuß.

Der Beamte U. flüchtete sich schwer verletzt auf eine Zugtoilette.

Während des Schusswechsels zwischen dem Angeschuldigten und dem Bundespolizeibeamten U. begaben sich der Zugbegleiter und der Beamte S. weiter in den hinteren Teil des Zuges, da sie von der Anwesenheit des mitfahrenden Polizeibeamten M. wussten.

Nach Kenntnis der Bedrohungslage nahm sodann der Polizeibeamte M. zusammen mit dem Bundespolizeibeamten S die Verfolgung des Angeschuldigten und Victor P. auf und fanden diese -sich hinter der dortigen Pendeltüre verbergend - im ersten Waggon unmittelbar hinter der Lokomotive vor, wobei der Angeschuldigte mit der entwendeten Dienstwaffe des Beamten S. permanent in Richtung der ihn verfolgenden Polizeibeamten zielte.

Obwohl der Polizeibeamte M. den Angeschuldigten mehrfach aufforderte, die Waffe wegzulegen, gab der Angeschuldigte einen gezielten Schuss in Tötungsabsicht unter den Äußerungen "Ich bring dich um, du Penner; ich knall Euch ab, Ihr kriegt mich nicht" aus der Dienstwaffe des Beamten S. auf die Polizeibeamten M. und S. ab.

Der abgegebene Schuss verfehlte allerdings sein Ziel und durchschlug die Scheibe der hinteren Pendeltüre in unmittelbarer Nähe des Polizeibeamten M. Daraufhin erwiderte der Polizeibeamte M. das Feuer und gab aus seiner Dienstwaffe - insgesamt fünf Schüsse auf den Angeschuldigten ab.

Während vier Schüsse in die Verkleidung des Zuges eindrangen, traf ein Projektil den Schlitten der Waffe des Beamten S., wodurch diese funktionsunfähig wurde. Obwohl der Angeschuldigte weiter versuchte, zu repetieren, gelang es ihm lediglich, die Hülse manuell aus der Waffe zu entfernen. Die verbliebenen 11 Patronen konnte der Angeschuldigte nicht mehr verschießen.

Da Viktor P. auf der linken Seite aus dem fahrenden Zug gesprungen war, nachdem dieser die Türen geöffnet hatte, tat es ihm der Angeschuldigte angesichts der nunmehr aussichtslosen Lage gleich, öffnete ebenso die Außentüre auf der rechten Seite und sprang aus dem mit ca. 90 km/h fahrenden Zug. Von den dadurch erlittenen schweren Verletzungen hat sich der Angeschuldigte weitgehend erholt. Victor P. wurde vom Waggon erfasst und verstarb.

Der Polizeibeamte S. erlitt durch die Tätlichkeiten des Victor P. eine Schädelprellung mit mehreren Kopfplatzwunden sowie eine Gehörschädigung.

Der Polizeibeamte U. erlitt durch den Schuss auf die Schutzweste ein Hämatom, des Weiteren eine schwere Oberschenkelfraktur.

Der Angeschuldigte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Endgültiges Reiseziel sowie der Zweck der Reise der beiden Täter konnte bislang nicht ermittelt werden.

Das Landgericht Kempten hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.


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schusswechsel zug anklage allgäu


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