Scheuer fordert planmäßigen Ausbau der B12
Der vierspurige Ausbau der B12 ist das wichtigste Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Allgäu. Im Rahmen der Planung des Ausbaus ist neben einem bestmöglichen Lärmschutz der Straßenquerschnitt ein bestimmendes Thema in der öffentlichen Debatte. Beim vierspurigen Ausbau soll ein Regelquerschnitt von 28m zur Anwendung kommen.
Ich habe diesbezüglich beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer MdB nachgefasst, ob das Bundesverkehrsministerium bereit wäre, auch einen geringeren Querschnitt zu akzeptieren. Der Bundesverkehrsminister macht in seiner Antwort deutlich, dass er nicht bereit ist, vom aktuell geltenden Regelwerk abzuweichen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann er weder einen vollständigen Verzicht auf den Seitenstreifen noch eine reduzierte Breite, die das geltende Regelwerk auch nicht mehr vorsieht, befürworten. Nur bei Stadtautobahnen bis zu 15 km Länge ist eine Abweichung möglich. Diese Ausnahmemöglichkeit liegt bei der B12 aufgrund ihrer Länge nicht vor.
Mit dieser Aussage legt sich der Bundesverkehrsminister zum Straßenquerschnitt eindeutig fest und akzeptiert keine Abweichung vom aktuell geltenden Regelwerk, das deutschlandweit einheitlich gilt. Der Verkehrssicherheit räumt er eindeutig Priorität ein. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch der bestimmende Grund, warum ich mich als Bundestagsabgeordneter erfolgreich für den vierspurigen Ausbau der B12 auf seiner gesamten Länge zwischen Buchloe und Kempten eingesetzt habe. Ich gehe davon aus, dass diese Thematik auch Gegenstand der Erörterung im Planfeststellungsverfahren der Regierung von Schwaben zum Planungsabschnitt zwischen Buchloe und Untergermaringen sein wird.
Mein Ausgangsschreiben und das Schreiben des Bundesverkehrsministers übersende ich Ihnen zu Ihrer Verwendung in der Anlage. Auf die in meinem Schreiben gestellte Frage zur Lärmschutzberechnung wurde bisher nicht geantwortet. Ich habe diesbezüglich nachgefasst. Die Antwort auf die Frage nach der Problematik des Jakobskreuzkrauts erfolgte aufgrund einer (damals) gestellten Bürgeranfrage.
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