Gravierende Änderungen nötig für den Schutz der Kinder
Schockierend waren die Neuigkeiten, als man von den Kindermissbrauchsringen in Münster und Bergisch-Gladbach erfuhr. Inzwischen ist das Thema heiß diskutiert in der Politik. Die CSU- Landtagsfraktion gemeinsam mit der Freien- Wähler- Fraktion haben nun einen Dringlichkeitsantrag beim Bayerischen Landtag gestellt. In einem Interview mit Radio AllgäuHIT erklärt der Fraktionsvorsitzende der CSU- Landtagsfraktion, Thomas Kreuzer, was sich laut dem Antrag alles ändern muss.
Radio AllgäuHIT: Die Strafen für Kindesmissbrauch sollen verschärft werden. Von welcher Strafhöhe sprechen wir hier?
Thomas Kreuzer: Wir haben es hier mit ganz schweren Vergehen und Verbrechen zu tun und wir fordern, dass bei Kindesmissbrauch grundsätzlich ein Verbrechen vorliegt. Das bedeutet Mindeststrafe von einem Jahr. Außerdem wird in Berlin diskutiert, dass man beim Bereithalten dieser Plattformen, wie wir es jetzt erlebt haben, wo tausende missbrauchte Kinder, aber auch Nutzer technisch freigeschaltet werden, auch von Verbrechen und eventuell auch von einer Freiheitsstrafe bis lebenslänglich ausgegangen werden sollte.
Radio AllgäuHIT: In dem Dringlichkeitsantrag sprechen Sie von der Schließung der Schutzlücken. Welche Lücken gibt es hier?
Thomas Kreuzer: Wir haben insgesamt zu niedrige Strafmaße, wie ich gerade erklärt habe. Im übrigen benötigen wir auch verbesserte Ermittlungsmethoden um die Lücken zu schließen. Hier geht es vor allem um die Verkehrsdatenspeicherung, dass nämlich die entsprechenden Firmen, die die Plattformen vorhalten, die Daten der Nutzer anonym speichern. Aber nur für eine gewisse Zeit, sodass man auf diese Daten zurückgreifen kann um die Täter zu ermitteln. Das geht dann natürlich nur mit den entsprechenden richterlichen Beschlüssen. Wenn die Daten sofort gelöscht werden, können die Ermittlungen nicht erfolgreich zu Ende geführt werden.
Radio AllgäuHIT: Wie können diese Lücken geschlossen werden?
Thomas Kreuzer: Wir brauchen eine Gesetzesänderung des Strafgesetzbuchs und die Ermöglichung der Verkehrsdatenspeicherung im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgericht. Beide Gerichte haben ausdrücklich festgestellt, dass die Verkehrsdatenspeicherung zulässig ist und dazu auch eine unbedingt notwendige Ermittlungsmethode bei schwersten Vergehen und Verbrechen darstellt. Wir werden uns natürlich an die Grenzen halten, aber wir brauchen diese zusätzliche Ermittlungsmöglichkeit.
Radio AllgäuHIT: Am besten wäre es natürlich, wenn die Täter schon gar nicht zu Tätern werden. Dementsprechend, welche weiteren Methoden gibt es präventiv vorzugehen, abgesehen vom Präventionsprogramm "Kein Täter werden"?
Thomas Kreuzer: Wir brauchen entsprechende Meldepflichten, wenn jemandem etwas auffällt. Also, dass er verpflichtet ist, es den Behörden zu melden. Wir müssen die Kinderrechte insgesamt stärken und brauchen weitere Aufklärungskampagnen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass alle, die auffällig geworden sind, beispielsweise nicht mehr im Jugendbereich arbeiten können. Auch in diesem Bereich sind vermehrte Anstrengungen durchaus vielversprechend. Außerdem müssen wir auch mehr aufklären, beispielsweise: Ärzte.
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