Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Allgäu
In den Orten zwischen Allgäu und Bodensee gelten ganz unterschiedliche Corona-Regeln. Grund hierfür ist, dass es sowohl einen bayerischen, als auch einen baden-württembergischen Teil der Region gibt. Und das macht sich beispielsweise schon beim Maskentragen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bemerkbar. Im württembergischen Allgäu kostet ein Verstoß mindestens 100 Euro, in Bayern dagegen 250 Euro. Bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt sich die Strafe im Freistaat.
Völlig gleich ist die Regelung bislang rund um das umstrittene Beherbergungsverbot. Nur wer negativ auf Covid-19 getestet wurde darf überhaupt von Gastwirten oder Hoteliers aufgenommen werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Problematisch wirkt sich hier aus, dass Urlauber sich zwar in Bayern kostenlos an speziellen Stationen testen lassen dürfen, bis zum negativen Testergebnis aber faktisch nicht aufgenommen werden dürfen.
Im Bereich der Gastronomie müssen Gäste, die nicht an einem Tisch sitzen sowohl in Bayern als auch in Baden Württemberg eine Maske tragen. Wer ohne Maske erwischt wird muss in Baden Württemberg mindestens 50 Euro Strafe zahlen - darüber hinaus zwischen 50 und 250 Euro für falsche Angaben bei der Datenerfassung. In Bayern kosten die falschen Angaben der Daten bis zu 250 Euro.
Auf öffentlichen Plätzen muss im bayerischen Allgäu ab einer Neuinfektionszahl von 50 innerhalb von sieben Tagen (pro 100.000 Einwohner) eine Maskenpflicht eingeführt werden.
Veranstaltungen können in Bayern in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen und im Freien mit bis zu 400 Personen durchgeführt werden, sofern Plätze fest zugewiesene werden. Ohne feste Plätze sind es nur 100, bzw. 200 Personen. In Baden Württemberg sind Veranstaltungen pauschal mit bis zu 500 Personen erlaubt. Großveranstaltungen bleiben im Allgäu auf beiden Seiten der innerdeutschen Bundesländer-Grenze bis Jahresende untersagt.
Private Feiern sind mit bis zu 100 Personen in Bayern und Baden Württemberg erlaubt, im Freien in Bayern sogar 200. In Baden Württemberg sind es für Regionen mit einer Neuinfektionszahl von 50 oder höher innerhalb von sieben Tagen (pro 100.000 Einwohner) nur 25, gleiches gilt für Bayern. Im Freistaat reduziert sich aber schon bei 35 neu infizierten Personen (innerhalb von sieben Tagen / pro 100.000 Einwohner) in Räumen eine maximale Personenzahl auf 50 Feiernde.
Die hier aufgeführten Punkte geben den Stand von Dienstag, 13. Oktober 2020 wieder und sind nicht vollständig. Alle Details für Bayern findet ihr hier, für Baden Württemberg hier.
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