Covid-19: Die aktuelle Corona-Lage im Allgäu
Gebannt blicken jeden Morgen die Verantwortlichen auf die aktuelle Covid-19- Lage im Allgäu. Dabei gibt es durchaus regionale Unterschiede zu verzeichnen. Vor allem in den Landkreisen Lindau und Unterallgäu gingen die Zahlen weiter nach oben, im Ostallgäu bleibt die Lage konstant, während im Oberallgäu der Inzidenzfaktor (Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner) seit zwei Tagen sogar rückläufig und unter dem Wert von 35 bleibt. Weiter glänzend da stehen die württembergischen Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis, die ebenfalls unter dem Schwellenwert liegen.
Inzidenzwert - Die aktuelle Lage in Zahlen:
Landkreis Lindau: 57,3
Landkreis Oberallgäu: 32,0
Landkreis Ostallgäu: 70,1
Landkreis Unterallgäu: 57,8
Landkreis Bodenseekreis (BW): 23,9
Landkreis Ravensburg (BW): 23,1
Stadt Kaufbeuren: 36,0
Stadt Kempten: 43,4
Stadt Memmingen: 79,4
(Quelle: Robert-Koch-Institut, RKI, 21.10.2020, 0 Uhr)
Obwohl der Landkreis Oberallgäu bereits am Montag den Inzidenzwert von 35 unterschritten hat, bleiben die zuvor beschlossenen Maßnahmen bestehen. Grundsätzlich gelten diese sieben Tage, wie ein Sprecher des Landratsamts in Sonthofen gegenüber Radio AllgäuHIT bestätigte.
Die Bayerische Staatsregierung hatte bereits vergangene Woche folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomi eeingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
2. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
- Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.
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