Schreiben an Innenminister Herrmann
In einem Schreiben an Innenminister Herrmann fordert der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, Bernhard Pohl, eine schnelle Lösung für eine standardisierte Ausbildung der Drohnenführer beim Katastrophenschutz.
„Der Einsatz von Drohnen im Katastrophenschutz ist wichtig und kann die Qualität der Einsätze in erheblichem Maß erhöhen. Die damit verbundenen Risiken gehen im Einzelfall aber auch über den normalen Einsatz ziviler Drohnen hinaus. Aus diesem Grund übersteigt der Schulungsbedarf für den Bereich des Katastrophenschutzes auch den, der für einen normalen Drohnenführer notwendig und angemessen ist. Dies wiederum bedingt die Notwendigkeit einer standardisierten Ausbildung, auch wenn diese für den allgemeinen Kenntnisnachweis nach der im April 2017 erlassenen „Drohnenverordnung“, noch nicht vorgesehen ist“, so Pohl in einer Pressemitteilung.
Bereits im Oktober 2015 wurde im Bayerischen Landtag einem Antrag der Freien Wähler einstimmig zugestimmt, die Luftfahrtausbildung „Drohnenflugbetrieb des Bayerischen Katastrophenschutzes“ zu standardisieren. In diesem Antrag wurde vorgeschlagen, die notwendigen Schulungen in Kaufbeuren durchzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass in Kaufbeuren die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Luftfahrtausbildung von Fluglotsen übernehmen wird.
Die DFS hat seit Januar 2017 in zivil-militärischer Kooperation die Ausbildung von Soldaten im Bereich der militärischen Flugsicherung übernommen und ist somit ein Garant für fachliche und räumliche Kompetenz. Auch die Tatsache, dass die DFS im Juni 2017 mit ihrer Kaufbeurer Tochterfirma ATM Training GmbH den Bau eines neuen Ausbildungs-Campus begonnen hat, spricht für die Standortwahl für eine Einweisung der Drohnenführer des Katastrophenschutzes.
Pohl schlägt Innenminister Herrmann, der als Fachminister der bayerischen Landesregierung zuständig ist, vor, einen Muster-Einweisungslehrgang bei der Deutschen Flugsicherung am Standort Kaufbeuren anzuregen, welcher der Verordnungslage zum 1. Oktober 2017 Rechnung trägt. Er betont hierbei, dass die DFS eine hundertprozentige Tochter des Bundes sei und eine zertifizierte Ausbildungseinrichtung darstellt.
Abschließend betont Pohl: „Die Notwendigkeit eines zeitlichen Vorlaufs und einer eventuell notwendigen Ausschreibung muss noch besprochen werden. Aber in erster Linie ist Eile geboten, eine Entscheidung herbei zu führen, um die am 1. Oktober 2017 in Kraft tretende Verordnung überhaupt zu erfüllen.“
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