Diskussion um Wärmestube in Kaufbeuren
Mit großer Verwunderung hat die Stadtverwaltung Kaufbeuren die Äußerungen von Jörg Hartgen vom Verein „Lebensqualität Wohnumfeld Müllergäßchen“ zur Kenntnis genommen. „Hier werden Behauptungen und Zusammenhänge aufgestellt, die jeder Grundlage entbehren“, so der Kaufbeurer Oberbürgermeister Stefan Bosse.
Einvernehmlicher Beschluss des Stadtrats
Das Modell, das Haus im Müllergäßchen 4 gegen einen subventionierten Erbpachtzins dem Katholischen Verband für soziale Dienste (SKM) zur Errichtung eines Tagesaufenthaltsortes für Obdachlose und Bedürftige zu überlassen, wurde am 25.04.2013 einstimmig vom Stadtrat beschlossen – in nichtöffentlicher Sitzung, wie es bei allen Grundstücksangelegenheiten üblich ist. „Der SKM war auf der Suche nach einem Gebäude in zentraler Lage. Die Stadt kann im Innenstadtbereich mittelfristig nur das Gebäude Müllergäßchen 4 für eine Wärmestube zur Verfügung stellen. Alle anderen städtischen Gebäude in der Innenstadt sind langfristig anderweitig genutzt. Da der SKM mit dem Angebot eines Tagesaufenthaltsorts für Obdachlose und Bedürftige eine städtische Aufgabe übernimmt, ist es nur richtig, wenn wir das Haus zu günstigen Konditionen anbieten und den Erbpachtzins niedrig halten“, erläutert Bosse die Hintergründe. „Im Gegenzug stemmt der SKM die Renovierung und sichert den Betrieb der Wärmestube. Wir sind sehr froh über diese Partnerschaft, denn die Stadtverwaltung könnte diese Aufgabe alleine in keinem Fall günstiger wahrnehmen.“
Gutes Verhältnis mit den langjährigen Mietern
Fakt ist weiterhin, dass die Stadt als Eigentümerin des Hauses Müllergäßchen 4 mit den dortigen drei Mietparteien stets ein gutes Mietverhältnis gepflegt hat. Die Renovierungsarbeiten im Jahr 2011 waren übliche Unterhaltsmaßnahmen. Zu diesem Zeitpunkt stand ein möglicher Umzug der Wärmestube noch nicht zur Debatte. Die ersten Gespräche dazu wurden 2013 geführt. Zu diesem Zeitpunkt waren nur noch zwei Mieter im Haus, da eine Mieterin 2012 aus Altersgründen in ein Seniorenheim gezogen ist. Die Kündigung war von ihrer Seite erfolgt. Ein weiterer Mieter verstarb 2013. Lediglich der dritte, gewerbliche Mietvertrag mit einer Schneiderin wurde im Juli 2013 von Seiten der Stadt gekündigt. Auch in diesem Verhältnis gab es kein böses Blut. Die Mieterin hatte 14 Monate Zeit, um eine neue Bleibe für ihre Werkstatt zu finden. „Die zitierten mehrfachen Bitten gab es nie“, stellt der Rathauschef richtig. „Die Bürger tragen auch keineswegs die Last von entgangenen Mieteinnahmen. Denn ohne grundlegende Renovierung ist eine Weitervermietung des Hauses im Müllergäßchen 4 derzeit nicht möglich.“
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