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Symbolfoto
(Bildquelle: Stadt Kaufbeuren)
 
Kaufbeuren
Dienstag, 17. März 2020

Änderungen durch den Katastrophenfall in Kaufbeuren

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich. Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurden von der bayerischen Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

Für die Stadt Kaufbeuren gilt: An den Spielplätzen befinden sich dementsprechende Beschilderungen. Die Kletteranlage am Wertachpark ist ebenfalls von der Schließung betroffen.

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020. Der Citybus fährt weiterhin nach Plan.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Für die Stadt Kaufbeuren gilt: Der Wochenmarkt findet regulär statt.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

DAK- Gesundheit stellt persönliche Kundenberatung ein

Die Krankenkasse reagiert damit auf die rasante Ausbreitung des Coronavirus und die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern. Die Versicherten erhalten alle erforderlichen Leistungen weiterhin wie gewohnt. Die Beratung der Versicherten wird über das Kundentelefon mit der Rufnummer 08341/955460 sowie über die E-Mail-Adresse service7333000@dak.de sichergestellt. Aktuelle Informationen zu den bestehenden Kontaktmöglichkeiten gibt es auch unter www.dak.de im Internet.

"Wir haben uns kurzfristig zu diesem Schritt entschieden, weil wir die Gesundheit unserer Versicherten und unsere Beschäftigten bestmöglich schützen wollen", sagt Sabine Bauer von der DAK-Gesundheit Kaufbeuren. "Als Krankenkasse mit 5,6 Millionen Versicherten und rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bundesweit und vielen hier in Kaufbeuren,  haben wir in dieser Krisensituation eine besondere Verantwortung."

Die Arbeit im Servicecentrum in Kaufbeuren geht unterdessen weiter. "Wir kümmern uns um alle Anliegen unserer Kunden per Telefon, E-Mail oder Fax." Nur auf persönliche Treffen und Beratungsgespräche im Servicezentrum wolle man verzichten. Wie lange diese Vorsichtsmaßnahme gelten soll, steht noch nicht fest.

Hilfspaket für die Wirtschaft

Ministerpräsident Söder kündigte für die bayerische Wirtschaft ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro an. "Wir werden keinen hängen lassen", sagte der Ministerpräsident. Mit dem Schutzschirm solle die Wirtschaft geschützt werden, unter anderem gebe es spezielle Bürgschaftsrahmen und finanzielle Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Priorität habe derzeit der Erhalt der Liquidität von Unternehmen und auch von Kulturschaffenden.

Angesichts der Corona-Krise soll die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse für dieses Jahr ausgesetzt werden, sagte Söder. Zudem soll es Steuerstundungen geben. Der bayerische Ministerpräsident sieht die Wirtschaft vor schwierigen Zeiten. Söder sprach von Turbulenzen, die "schlimmer als die Finanzkrise" sein könnten. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) können sich die Betriebe bei der Wirtschaftsförderung der Regierungen melden und dort im Schnellverfahren einen Antrag auf Unterstützung stellen. Kontakt für Kaufbeuren:

Weitere Konkretisierungen vom 19.03.2020: 

  1. Zeitungsverkaufsstellen dürfen weiter geöffnet bleiben.

  2. Ladengeschäfte dürfen online oder telefonisch Bestellungen von Kunden annehmen und die Waren versenden. Kontakte im Ladengeschäft sollen jedoch nicht stattfinden. Der Aufbau einer Ware beim Kunden ist wiederum eine Dienstleistung/ ein Handwerk, die erlaubt sind.

  3. Der Betrieb von Ladengeschäften für Tabak und Tabakprodukte ist nach der Allgemeinverfügung nicht zulässig.

  4. Blutspendetermine fallen nicht unter das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot der Allgemeinverfügung. Die Gewinnung von Blutspenden zur Versorgung von Patienten in der derzeitigen Situation ist weiterhin sehr wichtig. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Abstand zwischen den Liegen zur Blutentnahme 1,5 Meter beträgt und die Stärkung nach der Blutentnahme - Trinken und Essen - draußen und nicht dicht gedrängt sitzend, angeboten wird.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 20 / Wirtschaftsförderung

Tel.: 0821/327-2294
Fax: 0821/327-12294
E-Mail:hans.berger@reg-schw.bayern.de

Für weitere Hilfen über Bürgschaften und Kredite von KFW und LFA gilt das Hausbankprinzip. Das heißt, dass sich örtliche Unternehmen an ihre Geschäftsbank bzw. ihren Firmenkundenbetreuer wenden.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8

Für die Kaufbeurerinnen und Kaufbeurer wurde ein Bürgertelefon eingerichtet, dies ist unter der Telefonnummer 08341/437250 zu den Zeiten des Parteiverkehrs erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis für diese erforderlichen Maßnahmen!

 


Tags:
Coronavirus Katastrophenfall Maßnahmen Änderungen


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