Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee
Donnerstag, 10. Oktober 2019

Weitere Sperrbezirke im Landkreis Lindau ausgewiesen

Mitte September 2019 wurde bei einem Bienenvolk in Scheidegg, im Ortsteil Rickenbach, die Tierseuche Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut festgestellt. Das Landratsamt hatte daraufhin ein Sperrgebiet im Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsbestand festgelegt. Im Rahmen der klinischen und bakteriologischen Untersuchungen wurde der Faulbrut-Sperrbezirk aufgrund von zwei Fällen in Scheidegg, in den Ortsteilen Bieslings und Ebenschwand, ausgeweitet. Es wurden nun weitere Ausbrüche sowohl an zwei weiteren Standorten eines bereits betroffenen Imkers (Ruhmühle, Kapfreute) als auch an Standorten von drei weiteren Imkern (Aizenreute, Scheidegg Ort, Allmannsried) festgestellt. 

Das Veterinäramt hat bereits einen Großteil der Völker im Sperrgebiet untersucht. Aufgrund der im aktuellen Fall nur schwach bis gar nicht ausgeprägten klinischen Erscheinungen ist eine bakteriologische Untersuchung aller Völker erforderlich. Die Entnahme der Futterkranzprobe ist aufwändig und die Zahl der zu untersuchenden Standorte nahm in den letzten Wochen stetig zu, da neue, noch nicht gemeldete Standorte hinzugekommen sind und Meldungen noch nicht registrierter Imker nachgeholt wurden. Ebenso wurden Völker nachträglich ab- oder umgemeldet, wenn die Bienenhaltung aufgegeben oder an andere Imker übergeben wurde.

Im Seuchenfall muss schnell gehandelt werden. Daher wiederholt das Veterinäramt den Aufruf an die Imker, die noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind: Bitte unbedingt Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Betriebsnummer), den/die genauen Standort(e) (Adresse oder Koordinaten) und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt in Lindau hinterlegen (E-Mail: veterinaeramt@landkreis-lindau.de oder Telefon: 08382 270-502). Eine Betriebsnummer vergibt das Amt für Landwirtschaft in Lindau, Telefon: 08382 9314-0.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 26 Bienenseuchen-Verordnung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut unter: https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/084048/index.php


Tags:
Sperrbezirk Amerikanische Faulbrut Landkreis


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