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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: Pixabay)
 
Bodensee - Lindau
Freitag, 10. Mai 2019

Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere

In einer Länder-Besprechung wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts (Stand 26. April 2019) beschlossen, dass die ursprünglich bis 30. Juni 2019 geltenden vereinfachten Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere inklusive Kälber nach dem 17. Mai 2019 nicht weiter angewandt werden können. Aufgrund der neuen Risikobewertung wurden die Regelungen für das Verbringen aus Restriktionszonen in freie Gebiete verschärft. Ungeimpfte Tiere dürfen grundsätzlich nicht mehr verbracht werden.

Ab Samstag, 18. Mai 2019 können Tiere nur noch unter folgenden Bedingungen aus Restriktionszonen in freie Gebiete innerhalb Deutschlands verbracht werden. Geimpfte Zucht- und Nutztiere, die eine Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers erhalten haben mit Eintragung der Impfung in die HI-Tier-Datenbank. Wiederholungsimpfungen müssen jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, eine Wartezeit von mindestens 60 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung vor dem Verbringen einzuhalten.


Oder

Geimpfte Zucht- und Nutztiere, die eine Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers erhalten haben mit Eintragung der Impfung in die HI-Tier-Datenbank. Dabei muss eine negative virologische Untersuchung der zu verbringenden Tiere nach 35 Tagen Wartezeit nach Abschluss der Grundimmunisierung durchgeführt werden.


Ungeimpfte Kälber (bis zum Alter von 3 Monaten) von geimpften Muttertieren, die vor der Belegung gegen den entsprechenden BTV-Stamm (Virenstamm der Blauzungenkrankheit) geimpft wurden. Das Kalb muss rechtzeitig Kolostrum (Erstmilch nach Geburt) dieses Muttertieres erhalten haben. Der Nachweis der Kolostrum-Gabe erfolgt in Form einer Tierhaltererklärung.
 

 

Ungeimpfte Kälber (bis zum Alter von 3 Monaten) von geimpften Muttertieren, die während der Trächtigkeit gegen den entsprechenden BTV-Stamm geimpft wurden. Das Kalb muss rechtzeitig Kolostrum dieses Muttertieres erhalten haben. Der Nachweis der Kolostrum-Gabe erfolgt in Form einer Tierhaltererklärung. Das Kalb ist zusätzlich maximal 14 Tage vor dem Transport mit negativem Ergebnis auf den entsprechenden BTV-Stamm untersucht worden.

Sowohl die Durchführung der Impfungen als auch die Untersuchungen sind in der HIT-Datenbank zu erfassen.

Für innerdeutsche Verbringungen innerhalb der Restriktionszone und für innerdeutsche Verbringungen von Schlachttieren ergeben sich keine Neuerungen.

Es wird empfohlen, vordringlich trächtige Kühe mit einer in frühestens acht Wochen zu erwartenden Kalbung zu impfen.
Die geänderte Allgemeinverfügung sowie die neuen Tierhaltererklärungen und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Lindau (Bodensee) verfügbar.


Tags:
Blauzungenkrankheit Zuchttiere Nutztiere Regeländerung


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