Urteil zu Kindesmord in Lindau gesprochen
Am 11.03.2020 hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) eine jetzt 50 - jährige Angeklagte des Mordes an ihrer 9-jährigen Tochter im September 2016 schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nachdem sich im Juli 2016 der Lebensgefährte der Angeklagten und Vater deren Tochter das Leben genommen hatte, entwickelte die Angeklagte eine starke Depression und fasste in den folgenden Wochen den Entschluss sich selbst ebenso das Leben zu nehmen. Auch um ihrer 9-jährigen Tochter weiteres Leid zu ersparen wollte die Angeklagte diese mit in den Tod nehmen. Hierzu mischte sie ihr am Abend des 12. September 2016 ein Schlafmittel in einen Tee und erstickte ihre Tochter, als diese eingeschlafen war, mit einem Kissen. Anschließend nahm die Angeklagte eine erhebliche Menge an verschiedenen Medikamenten mit Alkohol zu sich, wurde aber am 14. September von Rettungskräften in ihrer Wohnung in Lindau bewusstlos aufgefunden und überlebte. - 2 - Im März 2018 hatte die 1. Strafkammer des Landgerichts Kempten die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Die Kammer hatte den Freispruch auf die Expertise eines von zwei vernommenen psychiatrischen Sachverständigen gestützt. Der BGH hatte dieses Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft wegen eines Begründungsmangels aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kempten zurückverwiesen.
Die nunmehr befasste Strafkammer kam nach Anhörung derselben Sachverständigen zu der Überzeugung, dass die zur Tatzeit stark depressive Angeklagte krankheitsbedingt lediglich in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, jedoch nicht schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, die Verteidigung einen erneuten Freispruch beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen einer Woche Revision einlegen.
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