Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Lindauer Hafen mit Löwe und Leuchtturm
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee - Lindau
Donnerstag, 16. Juli 2015

Stadt Lindau nimmt Stellung zur Pressemitteilung von Stadtrat Jürgen Müller

Stadtrat Jürgen Müller teilt in einer Pressemitteilung mit, die Stadt Lindau möge den weiteren Straßenausbau und die Abrechnung bisheriger Maßnahmen zurückstellen. Er beruft sich dabei auf die von ihm erwartete Einführung „wiederkehrender Beiträge“ und auf eine entsprechende Expertenanhörung im Bayer. Landtag.

Rechtslage ist, dass die Straßenausbaubeiträge für die bayerischen Städte ein unverzichtbares Finanzierungsmittel darstellen, so der Bayer. Städtetag in seiner Pressemitteilung von gestern. Eine alternative und nachhaltige Finanzierungsform ist für die Kommunen nicht in Sicht. Die wiederkehrende Beitragserhebung ist kritisch zu sehen, wie die Schwierigkeiten in Rheinland-Pfalz, wo es diese Abgabe gibt, zeigen. Insbesondere wäre mit höherem Verwaltungsaufwand und geringerer Rechtsicherheit zu rechnen. Die Stadt Lindau schließt sich dieser Bewertung an.
Die Stadt Lindau wird daher nach der bestehenden Rechtslage weiterhin ihre Straßen bauen  und abrechnen, unrealistische und nicht existente Alternativen bieten keinen sinnvollen Ersatz.

In den nächsten zehn Jahren steht im gesamten Stadtgebiet ein Ausbauvolumen an, das andernfalls nicht zu schultern ist. Mittel- und langfristig geht das nur mit einer angemessenen Kostenverteilung zwischen Stadt und Anliegern, was nach und nach die meisten städtischen Straßen betreffen wird („jeder ist in 30 Jahren einmal dabei“ ). Hinzu kommt, dass auf der Insel und vielerorts auf dem Festland noch niemals Straßenbauanteile auf die Anlieger umgelegt wurden, sei es als Beitrag, als Ablösung oder über den Grundstückspreis. Viele andere Grundstückseigentümer haben beim Neubau jedoch sehr wohl und zwar bis zu 90 %, also deutlich mehr als beim Straßenausbau, mitbezahlt. Unsere Satzung und die Billigkeitsmöglichkeiten (Raten, Stundung etc.) bieten genügend Möglichkeiten, keine unerfüllbaren Forderungen zu stellen. Die Abrechnung der Hinteren Fischergasse verlief sehr einvernehmlich und so wird es auch bleiben.


Tags:
straßenbau beiträge finanzierung rechtslage


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