Rechtsanspruch auf Kita-Plätze
Im Landkreis Lindau sieht es rund um den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte für Eltern mit Kindern ab einem Jahr ebenfalls gut aus. Dies gilt aber nicht für die Kreisstadt selbst.
So stünden in vielen Gemeinden heute noch freie Krippenplätze ab September zur Verfügung, zum Teil werden im Herbst auch noch weitere Krippengruppen eingerichtet oder sogar neue Krippenbauten erstellt. Lediglich im Bereich der Stadt Lindau könnte es nach den aktuell vorliegenden Zahlen Engpässe geben. Hier sollen aber unkomplizierte Lösungen unter Vermittlung des Kinderschutzbunds und der Jugendhilfe gefunden werden. Sollte in Einzelfällen kein Krippenplatz gefunden werden, so haben der Landkreis und die Gemeinden bereits einen Lösungsweg erarbeitet, der möglichst zeitnah eine individuelle Betreuung gewährleistet.
Krippengruppen in bestehenden Kindertageseinrichtungen, Krippenhäuser, altersgemischte Gruppen in bestehenden Kindergärten, Tagesmütter und Großtagespflegen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ein quantitativ und qualitativ ausgewogenes, aber auch differenziertes Angebot für Eltern zur Betreuung ihrer Kleinkinder schaffen. Dadurch können gerade auch in der Zeit bis zur baulichen Fertigstellung weiterer Krippenangebote kurzfristig bedarfsgerechte Lösungen für die Eltern gefunden werden können. Der Landkreis Lindau kooperiert hier insbesondere mit den beiden Tagespflegevermittlungsstellen in Lindau und Lindenberg, die jeweils von den Ortsvereinen des Kinderschutzbundes betrieben werden.
„Bei der Kindertagesbetreuung liegt uns nicht nur die Quantität der Kinderbetreuung, sondern vor allem auch deren Qualität am Herzen“, so Patrick Zobel, Leiter des Fachbereiches Jugend und Familie am Landratsamt Lindau. „Wir legen dabei Wert darauf, nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie zu betrachten und zu unterstützen.“
Sollte im Einzelfall dennoch einmal keine individuelle bedarfsdeckende Lösung gefunden werden, so hat der Landkreis mit den Städten und Gemeinden folgendes Vorgehen vereinbart: Zeigt sich vor Ort in der Wohnsitzkommune, dass eine ausreichende Betreuung für ein Kind ab dem ersten Lebensjahr nicht sichergestellt werden kann, so nimmt die Kommune einen entsprechenden Antrag auf und leitet diesen an den Landkreis weiter. Auf dem Formular muss die Kommune dabei bestätigen, warum der Betreuungsbedarf vor Ort nicht gedeckt werden kann. Die Jugendhilfe beziehungsweise die beauftragten Vermittlerinnen in den Kindertagespflegevermittlungen beim Kinderschutzbund in Lindau und Lindenberg werden daraufhin auf die Familien zugehen und in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären, welche Betreuungsform für die betroffene Familie sinnvoll und notwendig ist. Im nächsten Schritt wird dann - wieder in Kooperation mit den Gemeinden, den Trägern der Kindertagesstätten und den pädagogischen Fachkräften - versucht, sehr zeitnah ein bedarfsdeckendes Angebot für die individuelle Situation umzusetzen.
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