Neue Coronaregeln für den Landkreis Lindau
Das Landratsamt Lindau hat im Anschluss an die Herbstferien die Städte und Gemeinden abgefragt, ob laut deren Einschätzung eine zeitliche Einschränkung der Pflicht zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen möglich wäre. Auch wurde abgefragt, ob sich aus Sicht der Städte und Gemeinden bei der Festlegung der Plätze eine Änderung ergibt. Das Ergebnis: Aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens bleiben die definierten Plätze weitestgehend bestehen – einzig in Lindenberg werden der Fußgängerweg vom Parkplatz in der Au zum Waldsee, die Waldseepromenade und der Waldseerundweg aus der Liste genommen. Neu hinzugefügt wurde in Wasserburg der Kinderspielplatz im Eschbach-Park und die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Flächen. Dafür wird die Maskenpflicht im gesamten Landkreis auf allen definierten Plätzen zeitlich eingeschränkt und gilt ab sofort nur noch von 7 Uhr bis 20 Uhr bzw. im Umfeld von Schulen nur noch von 7 Uhr bis 17 Uhr. Die Maskenpflicht gilt nicht für Auto- oder Radfahrer.
Aktualisierte Liste der stark frequentierten öffentlichen Plätze:
a) Im Stadtgebiet von Lindau (Bodensee): - alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke sowie des Parkhauses P4 an der Inselhalle - alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZUP in der Anheggerstraße zwischen Kolpingstraße und Ludwig-Kick-Straße - der Berliner Platz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Berliner Platz - der Aeschacher Markt einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Aeschacher Markt - alle öffenlich zugänglichen Freiflächen rund um das Einkaufszentrum Lindaupark 2
b) Im Stadtgebiet von Lindenberg i.Allgäu: - Verkehrsberuhigter Bereich der Hauptstraße von der Bräuhausstraße bis Einmündung in die Bismarckstraße - Bahnhofstraße - alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZOB in der Bismarckstraße
c) In der Gemeinde Wasserburg a. Bodensee: - der Lindenplatz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Lindenplatz - alle öffentlich zugänglichen Flächen auf der Halbinsel Wasserburg ab Einmündung Halbinselstraße/Mooslachenstraße - die Parkplätze beim Freischwimmbad Aquamarin sowie in der Mooslachenstraße - alle öffentlich zugänglichen Flächen in einem Umkreis von 50 m rund um den Bahnhof - der Kinderspielplatz im Eschbach-Park und die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Flächen
d) In allen Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee): - alle öffentlich zugänglichen Gehwege und Vorplätze an Schulen im Umkreis von 50m Entfernung zum Schulgebäude - alle öffentlich zugänglichen Parkplätze, Tiefaragen und Wegeflächen von Supermärkten, Einkaufszentren und Fachmärkten


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