Hochgeschwindigkeitsfahrt endet mit zwei Haftbefehlen
Einer Zivilstreife der Bayerischen Grenzpolizei fiel am Freitagnachmittag ein Schweizer Sportwagen der Oberklasse auf. Im Rahmen der Schleierfahndung waren die Beamten im Berufs- und Reiseverkehr auf der A96 im Bereich des Autobahnkreuzes Memmingen eingesetzt. Dabei stach das rund 100.000 Euro teure Coupé dadurch aus der Masse heraus, da es mit einer Geschwindigkeit von weit über 200 km/h Richtung Süden die Streife überholte.
Zunächst beobachteten die Beamten das Verhalten des augenscheinlich recht jungen Fahrzeuglenkers eine Weile, doch konnten sie keine verkehrsrechtlichen Verstöße feststellen. Mit weiblicher Begleitung und elegantem Aussehen, sowie einem kleinen Hund im Fahrgastraum, erschien die Konstellation zunächst weitestgehend harmlos.
Letztlich entschlossen sich die erfahrenen Fahnder, ihrem Instinkt zu folgen und führten das Fahrzeug einer gezielten Kontrolle zu. Rasch bestätigte eine Fahndungsabfrage im mitgeführten Laptop der Grenzpolizisten, dass sie die richtige Entscheidung getroffen hatten. Mit insgesamt drei aktuellen Ausschreibungen war der 29-jährige Kroate deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben. Zwei Haftbefehle wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft München schlugen mit insgesamt knapp 5.000 Euro Geldstrafe oder 115 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe zu Buche.
Mit einer weiteren Ausschreibung war er durch die Staatsanwaltschaft aus Bochum wegen Betrugs in das Visier der Ermittler beim Landeskriminalamt in Düsseldorf geraten. Bei der Kontrolle legte der momentan in der Schweiz lebende Angestellte zwar einen kroatischen Führerschein vor, doch eine Überprüfung in dem Führerscheinsystem der Grenzer zeigte auch hier einen Treffer. Dem vormals in Deutschland lebenden Sportwagenfahrer war durch eine deutsche Führerscheinstelle eine Fahrerlaubnissperre für seinen ausländischen Führerschein verhängt worden.
Nach Verbringung des Festgenommenen zur Dienststelle wurde ihm zwar die Möglichkeit eingeräumt, die geforderte Geldsumme zu begleichen, doch letztlich musste er sich nach stundenlangem Bemühen von seiner Begleiterin verabschieden. Der Fahrzeuglenker wurde am Abend von einer Streife in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Für die erneute Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet ihn nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Kempten mindestens eine weitere, empfindliche Geldstrafe.
Bei dem benutzten Sportwagen handelte es sich um den Geschäftswagen seines Arbeitgebers. Dieser kümmerte sich noch am Abend um die Abholung des Luxusgefährtes. Die Begleiterin und ihr Hund konnten daher mit dem gleichen Fahrzeug ihre Reise in die Schweiz fortsetzen, allerdings in Österreich und der Schweiz wohl deutlich langsamer. (Grenzpolizeiinspektion Lindau)
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