Haftstrafe oder Bargeld einzahlen
Am Dreikönigstag kontrollierten Schleierfahnder im Lindauer Hauptbahnhof einen 31-jährigen Mann. Die Fahndungsabfrage ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Erlangen wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wurde.
Er sollte entweder eine Haftstrafe von 45 Tagen antreten, oder Ersatzweise eine vierstellige Geldstrafe bezahlen. Nachdem der Gesuchte nur über 200 Euro Barmittel verfügte, stand bereits den Transport in die nächste Justizvollzugsanstalt an. Da erinnerte er sich an einen Jugendfreund, der schließlich die geforderte Geldstrafe bei einer fränkischen Polizeidienststelle hinterlegte. Danach wurde der 31 Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt und konnte mit einer Verzögerung von zwei Stunden die Reise fortsetzen.
(PIF Lindau)
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