Grenzpolizei stellt gesuchte Personen fest
Bei einer Kontrolle des grenzüberschreitenden Busverkehrs wurden als Resultat der nächtlichen Kontrolle vier Strafanzeigen wegen illegalen Aufenthaltes und drei Fahndungstreffer festgestellt. Ein kontrollierter Fernreisebus war aus Deutschland in Richtung Italien unterwegs. Um 01.00 Uhr morgens wurden die Fahrgäste durch zivile und uniformierte Beamte der Lindauer Grenzpolizei vor der Ausreise einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei konnten zunächst bei einem 32-jährigen Albaner festgestellt werden, dass er bereits vier Monate im Schengen-Raum unterwegs war. Das sogenannte Touristenprivileg würde ihm jedoch nur einen maximalen Aufenthalt von drei Monaten gestatten.
Da die Durchsicht seines Reisepasses lediglich einen Einreisestempel aus Ungarn vom Oktober des Vorjahres aufweisen konnte, wurde er zur Anzeige gebracht. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde von den Beamten ein Betrag von 200 Euro einbehalten.
Ein 27-jähriger Nigerianer legte zwar einen gültigen Aufenthaltstitel vor, den jedoch ebenso notwendigen Reisepass führte er nicht mit sich. Seinen Angaben nach wollte er sich in der Botschaft in Berlin erst einen solchen Pass ausstellen lassen. Da er seinen Lebensmittelpunkt jedoch in Italien hat, musste er unverrichteter Dinge ohne dieses erforderliche Reisedokument seine Rückreise antreten. Zuvor führte jedoch die Überprüfung seiner Personalien zu einer aktuellen Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Münster. Diese wird nun über den Aufenthalt des Mannes in Kenntnis gesetzt.
Bei zwei weiteren Fahrgästen wurden ebenfalls Unregelmäßigkeiten festgestellt. So konnte ein 28-jähriger Ghanaer nur einen italienischen Identitätsnachweis vorlegen. Den notwendigen Reisepass und einen Aufenthaltstitel oder ein Visum hatte er nicht bei sich. Aufgrund einer Überprüfung konnten dann noch abweichende Personalien in Deutschland festgestellt werden. Der nun in Italien lebende Ghanaer hatte früher in Deutschland Asyl beantragt, war dann aber durch die deutschen Behörden nach Italien abgeschoben worden. Nun war er mit den damals erfassten Personalien zur Aufenthaltsermittlung durch das Ausländeramt Trier ausgeschrieben. Neben der Anzeigenaufnahme erfolgte hier auch die Feststellung der Erreichbarkeit für die ausschreibende Behörde.
Ähnliches stellte sich bei einem weiteren Ghanaer heraus. Der 25-jährige Mann hatte zwar seine erforderlichen Reisedokumente dabei. Der italienische Aufenthaltstitel war jedoch seit Anfang Januar 2020 abgelaufen. Auch hier ergab eine Überprüfung der Personalien im polizeilichen Datenbestand abweichende Personalien. Diese waren jedoch schon mit den vorgelegten Daten zusammengeführt, so dass direkt eine Fahndungsnotierung zur Festnahme des Ausländeramtes Kleve die Folge war. Hintergrund dieser Ausschreibung war auch ein zurückliegendes Asylverfahren, das negativ beschieden wurde. Der aktuelle Aufenthalt des damals als Nigerianer aufgetretenen Asylbewerbers ist der Ausländerbehörde jedoch bisher noch nicht bekannt. Daher wurde der abgelehnte Asylbewerber zur möglichen Abschiebung zur Festnahme ausgeschrieben. Da die Ausreise Richtung Italien gesichert war, konnte er zusammen mit den anderen Fahrgästen nach Ende der Kontrolle seine Reise fortsetzen.
(GPI Lindau)
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