Grenzpolizei Lindau vollstreckt Haftbefehl
Am frühen Abend des Mittwoch überprüften Zivilfahnder der Grenzpolizei Lindau auf der A96 einen Kastenwagen, der Richtung Österreich unterwegs war. Der mit Ausfuhrkennzeichen ausgestattete Gebrauchtwagen wurde von einem aus Bulgarien stammenden Käufer gefahren.
Der 53-jährige Mann hatte den Kleinlaster am Tag zuvor in Mühldorf am Inn erworben. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten im Rahmen der Kontrolle fest, dass gegen den Mann seit Ende 2019 ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt besteht.
Hintergrund war eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Februar 2019. Daraufhin wurde sein Führerschein beschlagnahmt und eine Fahrerlaubnissperre für 6 Monate verhängt. Die darauf folgende Geldstrafe von insgesamt knapp 2.000 Euro zahlte der Mann jedoch nicht. Daher wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Nachdem er bei der Kontrolle nicht genügend Geld mit sich führte und somit die ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er gegen Mitternacht in die Justizvollzugsanstalt nach Kempten gebracht.
Zudem eröffneten ihm die Beamten, dass sie gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffneten. Aufgrund der zurückliegenden Verkehrsstraftat war dem Fahrer die Benutzung seines bulgarischen Führerscheines in Deutschland untersagt. Sein neu erworbenes Fahrzeug musste er daher stehen lassen. Dies darf er nach Haftentlassung in 40 Tagen nur mit einem Fahrer und neuen Kennzeichen abholen, denn die angebrachten Nummernschilder sind nur 30 Tage gültig.
(GPI Lindau)
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