Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Bodensee - Lindau
Dienstag, 29. September 2020

Bund Naturschutz enttäuscht über Giebelbachviertel

Der BUND Naturschutz, Kreisgruppe Lindau (BN), zeigt sich enttäuscht über die Bürgerveranstaltung der Deutschen Bahn und der Stadt Lindau. Tatsächlich hätte sich die Kreisgruppe mehr Bürgernähe gewünscht. Dies wird aber alleine schon dadurch konterkariert, dass eine der vier präsentierten Lösungen knapp 7 Tage später schon durch einen Stadtratsbeschluss ultimativ auf den Weg gebracht worden soll. Alle Fragen, die Anbindungen bzw. Abhängigkeiten angrenzender Gebiete wurden in der Veranstaltung ausgeklammert. Damit ist auch klar, wieviel Einflussmöglichkeit und Mitgestaltungsfreiheit dem Lindauer Bürger in diesen neuralgischen Punkten hier und zukünftig wirklich zugestanden werden.

Zu den einzelnen Varianten nimmt der BUND Naturschutz wie folgt Stellung: Die Variante I entlang des Bodenseeufers maximal scheint einer Verkehrsplanung des vergangenen Jahrhunderts entsprungen zu sein, so dass jede weitere Abwägung darüber obsolet ist. Die von der Stadt favorisierte Variante II westlich der Tennishalle durch die Kleingärten wird von der Kreisgruppe klar abgelehnt. Die pro-argumentative Ausführung der Nutzung vorhandener Wege und Straßen trifft auf den minimalsten Teil der Trassenführung im Bereich der Anbindung Wackerstraße zu. Tatsächlich fallen bei dieser Variante nicht nur die massiven Baumfällungen ins Gewicht, sondern auch der Landschaftsschutz und das Landschaftsbild würden durch die geplante Trassenführung im Uferbereich massiv beeinträchtigt.

Darüber hinaus würde dies ein deutliches „Mehr“ an versiegelter Fläche in diesem sensiblen Gebiet bedeuten. Die sich dabei harmonisch in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) einfügenden Kleingärten mit dem jetzigen Baumbestand stellen eine im Stadtbereich wichtige „Grüne Lunge“ und Naturrückzugsraum dar. Eine Trassenführung in diesem Bereich steht dem §26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entgegen, der alle Handlungen untersagt, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen bzw. den Zustand des Gebietes verschlechtern.

Die Trassenführung würde damit einer Amputation eines Gliedes des westlichen der fünf ins Stadtgebiet reichenden „grünen Finger“ bedeuten. Die an dieser Veranstaltung angeführte Argumentation eines geringen Eingriffes in Natur-und Landschaftsbild entspricht dabei absolut nicht den Tatsachen. „Ich möchte jeden Lindauer Bürger dazu auffordern, sich das Gelände vor Ort anzusehen sich ein eigenes Bild von den geplanten Baumaßnahmen machen“, so Dr. Maximilian Schuff, stellv. Kreisvorsitzender des BN. Auch stellt das betroffene Gebiet einen wichtigen Naherholungsraum dar. Wie wichtig diese städtischen Grünbereiche sind, zeigt sich nun in der gegenwärtigen Corona Krise in Zeiten einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit, so Schuff weiter. Daher bedeutet der Erhalt des LSG in diesem Bereich nicht nur Natur- sondern auch Menschenschutz. Tatsächlich müsste dieser städtische Landschaftsschutz-Grüngürtel eher erweitert als reduziert werden. Die als Pro-Argumente des geringen Eingriffes in Natur und Landschaftsbild aufgeführten, sowie die einer angeblich besseren Erreichbarkeit der Kleingärten und Tennisplätz stellen dabei einen Euphemismus dar. Die Variante IV (Einbahnstraße aus Kombi Giebelbachstraße und Heckenweg) erübrigt sich aus der Sicht des Bund Naturschutzes aus den oben genannten Gründen.

Daher bleibt aus der Sicht des BN nur die Variante III. Der BN bekräftigt daher nochmals die Forderung der Erschließung des Giebelbachviertels durch den Heckenweg. „Es gibt aus unserer Sicht“, so Schuff „nichts was gegen diese Variante spricht“. Natürlich sei diese in der Durchführung nicht einfach. Sie erfordere quasi chirurgische Feinarbeit. Die von der Stadt angeführte Mindestrassenbreite kann sicher nicht in der Gesamtlänge, aber doch in vielen Teilen erreicht werden. Die angeführten Richtlinien der Mindestbreite sind wie der Name sagt Richtlinien und nicht in Stein gemeißelte Wahrheiten, insbesondere wenn aufgrund des LSGs keine andere Möglichkeit besteht.

Daher müssen die Richtlinien an dieser Stelle massiv in Frage gestellt werden. Zumal es sich hier um eine Zugangsstraße mit relativ geringen PKW Bewegungen und nicht um eine stark frequentierte Durchgangsstraße handelt. Denkbar ist für den BN deswegen auch ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem Abschnitt des Heckenweges. Es ist nicht immer zwingend nötig, dass Fuß- Rad- und Autoverkehr räumlich getrennt werden. Wenn die angeführte Mindestbreite so notwendig wäre, so kann man die Verkehrsführung an anderen Stellen ebenso hinterfragen. Im Übrigen, so der BN weiter, werde an vielen anderen Stellen zur Verkehrsberuhigung künstliche „Bremser“ in Form von Blumenkübeln aufgestellt oder künstliche Engstellen geschaffen. Am Heckenweg wären diese Hilfen zur Verkehrsberuhigung schon vorhanden.

Unklar bleibt, ob die vorweggenommene Präferenz der Stadt Lindau nicht eher einer baulichen Entwicklung im Bereich des Bürgermeister-Thomann-Weges durch die GWG geschuldet ist. Wie einem LZ Bericht zum Abbruch des Gebäudes Nr. 12 zu entnehmen war, möchte die GWG das abgebrochene Vierfamilienhaus durch einen Neubau mit 15 Wohneinheiten ersetzen. Nachdem die GWG in diesem Bereich weitere Immobilien besitzt, stellt sich die Frage, ob hier mit einer ähnlichen Bebauung zu rechnen ist und dies ein Erwägungsgrund für die Stadt Lindau ist.

Der BN betont noch einmal, dass an dieser Stelle eine schonende Erschließung sowie Bebauung unabdingbar ist. Daher ist die Erschließung des Giebelbachviertels nur durch den Heckenweg zur Wackerstraße in Betracht zu ziehen. Allein diese Variante ist am wenigsten invasiv – und dabei kostengünstig. Der BN fordert die Verantwortlichen nochmals auf, alle Möglichkeiten auszuloten, die auf diese Lösung hinauslaufen. Dies bedeutet auch mit den betroffenen Anrainern im Heckenweg in Kontakt zu treten und an einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Der BN zeigt sich überzeugt, dass dies auch an dieser Stelle für die Betroffenen minimal invasiv ohne größere Einschnitte verlaufen kann, ohne dass Erreichbarkeit und Befahrbarkeit beeinträchtigt wären.


Tags:
Naturschutz DB Stadt Giebelbachviertel


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