Ermittlungsverfahren gegen Herz-Zentrum Bodensee eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat im Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Herzzentrums Bodensee nach Einstellung des Komplexes "Arzt ohne Approbation" nunmehr auch den Komplex "Einfuhr nicht genehmigter Herzklappen" mit Zustimmung des Amtsgerichts Konstanz nach § 153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt.
Im Komplex "Einfuhr nicht genehmigter Herzklappen" war den Verantwortlichen des Herzzentrums Bodensee vorgeworfen worden, von einer Herzklappenbank in Prag/Tschechien im Zeitraum 2007 bis 2011 insgesamt 47 Homografts (menschliche Herzklappen) bezogen und im Rahmen von herzchirurgischen Eingriffen im Herz-Zentrum Bodensee/Konstanz im Zeitraum 2008 bis 2013 als Herzklappenersatz bei 47 Patienten implantiert zu haben, ohne dass die Homografts die im Sinne von § 21 a Abs. 9 Satz 1 AMG (Arzneimittelgesetz) erforderliche Bescheinigung besaßen. Die Bescheinigung nach § 21 a Abs. 9 Satz 1 AMG erteilt auf Antrag das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Nach den Ermittlungen war die Einfuhr der nicht genehmigten Herzklappen jedoch nicht auf eine bewusste Umgehung der deutschen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zurück zu führen, sondern vielmehr darauf, dass die Verantwortlichen des Herzzentrums Bodensee zu Unrecht davon ausgingen, dass die Herzklappenbank des Fakultätskrankenhauses der Universitätsklinik in Prag/Tschechien bereits einen Lizensierungsantrag beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gestellt hatte. Zwei weitere Herzklappenbanken in den Niederlanden und
Belgien, von denen das Herzzentrum Bodensee ebenfalls Herzklappen bezog, hatten diesen erforderlichen Antrag gestellt. Der Bezug von Herzklappen von diesen Herzklappenbanken war daher zulässig. Die Herzklappenbank in Tschechien hatte den erforderlichen Antrag dagegen nicht gestellt. Dafür, dass die Verantwortlichen der Herzklinik dies wussten oder auch nur in Kauf nahmen, bestanden nach den Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte. Eben so wenig bestanden nach den Ermittlungen Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen der Herzklinik persönliche Vorteile durch den Bezug der Herzklappen von der Herzklappenbank in Tschechien hatten.
Es gab nach den Ermittlungen auch keine Hinweise darauf, dass die Qualität der aus Tschechien bezogenen Herzklappen zu beanstanden war. Eine Gefährdung von Patienten durch die eingesetzten Herzklappen war nicht zu erkennen. Die Herzklappenbank des Fakultätskrankenhauses der Universitätsklinik in Prag/Tschechien verfügte über eine tschechische (somit nationale) Erlaubnis als Gewebebank und eine Ausfuhrbewilligung. Das
Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Bezug von Herzklappen von der Herzklappenbank in Tschechien ab dem Jahr 2010 erlaubt.
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