Zwischenfazit der Polizei zum "Lockdown-Light"
Seit diesem Montag gelten deutschlandweit und damit auch im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West neue Regelungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie. Nachfolgend informiert die Polizei über die getroffenen Maßnahmen im Präsidialbereich in den ersten fünf Tagen der seit Montag geltenden Regelungen.
Seit Montag bis Freitagmorgen wurden im Bereich des Polizeipräsidiums insgesamt gut 1.700 Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 150 Verstöße festgestellt, wovon etwa 55 Prozent geahndet wurden.
Ein Großteil der Kontrollen umfasste die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum mit knapp 430 Kontrollen. Etwa 330 Personen wurden hinsichtlich des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlichen Plätzen kontrolliert. Hierbei wurden knapp 70 Verstöße festgestellt. Es erfolgten 26 Ahndungen der Verstöße.
Weiterhin wurden 300 Kontrollen hinsichtlich der Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie knapp 250 Kontrollen diesbezüglich in Ladengeschäften durchgeführt.
Die Kontrollen von Kontaktbeschränkungen im privaten Raum stellte die Ausnahme dar. Hier wurden etwa 50 Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden sieben Verstöße festgestellt.
Am Dienstag kontrollierten beispielsweise im Bereich der Polizeiinspektion Illertissen Beamte einen ein mit vier Personen aus verschiedenen Haushalten besetzen Pkw. Keiner der jungen Insassen im Alter von 17 bis 20 Jahren trug hierbei eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Folge hieraus waren vier Anzeigen nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz.
Am Mittwoch unterzog die Polizeiinspektion Günzburg zwei Beherbergungsbetriebe in Günzburg aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung einer Kontrolle. Teilweise wurde in den dortigen Betrieben durch das Personal keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Weiterhin wurden Personen aus mehr als zwei Hausständen in einem Zimmer untergebracht. Über die Bußgeldhöhe wird in diesen Fällen das Landratsamt Günzburg entscheiden.
Im Rahmen einer Versammlung von etwa 15 Personen in Memmingen am Dienstagabend konnten Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt werden. Der Großteil der Versammlungsteilnehmer hielt sich an die geltenden Abstands- und Maskentragepflicht. Zwei Personen trugen hierbei keine Mund-Nasen-Bedeckung, weshalb sie nun mit einer Bußgeldanzeige rechnen müssen.
Das Zwischenfazit lautet, dass die neuen Regelungen in der Bevölkerung größtenteils bekannt sind und die Bürgerinnen und Bürger auf deren Einhaltung achten.
Wo die Regeln nicht eingehalten wurden, kam erst der kommunikative und appellative Ansatz zum Tragen. Dort wo auch die Ermahnungen keine Wirkung zeigten, verhängten die Beamtinnen und Beamten Verwarnungsgelder oder erstatteten entsprechende Anzeigen.
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