Weg ist frei für die Corona-Überbrückungshilfe
Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, hat der Bund den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab Mittwoch, 8. Juli können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Mit der Corona-Soforthilfe haben wir dafür gesorgt, dass die Unternehmen trotz weggebrochener Umsätze liquide bleiben. Es muss nun alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Luft ausgeht. Die Wirtschaft ist zwar nahezu vollständig wieder hochgefahren, viele Betriebe rechnen aber weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbußen. Genau hier wird die Überbrückungshilfe mit den Finanzmitteln des Bundes ansetzen." Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern. Hubert Aiwanger: "Die Kammern haben einen kurzen Draht zu den Betrieben und sind deshalb bei dieser Aufgabe der richtige Partner. “
Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern: Die Überbrückungshilfe wird für Tausende in Not geratene Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen der dringend benötigte Rettungsring sein. Vom Staat mit der Selbstverwaltung der Wirtschaft beauftragt, folgt die IHK für München und Oberbayern der Bitte des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und wird für die Bearbeitung der Anträge alle Ressourcen mobilisieren. Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund soll die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen. Betrugsversuchen werden wir durch systematische Prüfprozesse und die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden einen Riegel vorschieben. Stand heute ist von etwa 200.000 Anträgen auszugehen."
Wirtschaftsministerium und IHK machen darauf aufmerksam, dass die Antragstellung bei der IHK ausschließlich durch einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich ist. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München: „Wir Steuerberater nehmen die uns übertragenen Aufgaben entschlossen an und sichern damit ab, dass Steuergelder wirklich nur da ankommen, wo sie auch hingehören. Die ordnungsgemäße Prüfung der Umsatzrückgänge erfordert Fachkenntnis und Erfahrung, die wir Steuerberater haben. Als Organ der Steuerrechtspflege können Steuerberater auch die Existenz und Identität der antragsstellenden Unternehmen bestätigen. Der Gesetzgeber setzt hier zu Recht auf das Gütesiegel „Steuerberater“. Der Missbrauch von Fördergeldern wird dadurch wirksam verhindert.“
Michael Gschrei, Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer Bayern: „Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer werden mit der Antragsstellung und Abrechnung bei der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen eine wichtige Funktion übernehmen. Damit will der Staat sicherstellen, dass die zur Verfügung gestellten Gelder auch dort schnell ankommen, wo sie benötigt werden. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer steht für diese Aufgaben bereit, um Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen.“
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.


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