Ulrike Müller kritisiert Verbot von Bleimunition
Am heutigen Donnerstag, 29. Oktober, stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über das Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten ab.
Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll es künftig verboten sein, Bleimunition in Feuchtgebieten einzusetzen und mitzuführen. Die Übergangszeit soll zwei Jahre betragen.
Ulrike Müller unterstützt das Vorhaben, kritisiert aber die Umsetzung. Sie hält sie für nicht praxistauglich: “Der Vorschlag, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Jägerinnen und Jäger. Die Kommission muss schnellstmöglich nachbessern.”
Mangelnde Umsetzbarkeit: "Im Zweifelsfall gilt eine Pfütze als Feuchtgebiet"
Müller sieht das Problem in der zu weit gefassten Definition von Feuchtgebieten. Die Festlegung von 100m-Pufferzonen am Rande der Feuchtgebiete, in denen das Verbot ebenfalls gelten soll, verschärft die Rechtsunsicherheit weiter:
“Im Zweifelsfall ginge sogar eine Pfütze auf einem verregneten Acker als Feuchtgebiet durch. Auf die Spitze getrieben müsste ein Jäger nach einem Regenschauer jede Pfütze in einem Umkreis von hundert Metern umgehen. In der Praxis könnte sich ein Jäger nie hundertprozentig sicher sein, gesetzestreu unterwegs zu sein”, führt Müller die Problematik vor Augen.
Müller setzt sich für klare Regeln und Rechtssicherheit ein
Darüber hinaus lehnt sie die Beweislastumkehr ab. Laut Kommission wäre bereits das Mitführen von Bleimunition in Feuchtgebieten und Pufferzonen zu ahnden. Die kontrollierte Person müsste beweisen, dass sie die Bleimunition außerhalb des Feuchtgebietes benutzen will und dazu das Feuchtgebiet nur durchquert.
Müller stellt klar: “Die Unschuldsvermutung ist ein hohes rechtsstaatliches Gut und muss selbstverständlich auch für die europäischen Jägerinnen und Jäger gelten. Die Beweislast darf nicht umgekehrt werden, der Vorschlag ist in dieser Form vollkommen inakzeptabel.”
Müller weiter: “Im Europäischen Parlament sollten wir keine Regelungen verabschieden, die derart vage und nicht durchsetzbar sind.”
Gesundheits- und Umweltrisiko Blei
In der EU gelangen jährlich ca. 4.000 Tonnen Blei in die Umwelt. Laut der Europäischen Chemikalien Agentur ECHA sterben durch Bleivergiftung eine Million Wasservögel jährlich, auch ergibt sich daraus ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Menschen.
Für Ulrike Müller ist eine Lösung dieses Problems überfällig. Sie steht grundsätzlich hinter dem Vorschlag der Kommission, fordert allerdings wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse als Grundlage der Debatte. Bleimunition stelle in der Tat in Feuchtgebieten ein ernstzunehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar: “Deswegen unterstütze ich voll und ganz das Ziel der Kommission, Wasservögel und die Umwelt zu schützen”, präzisiert Müller.
Verbote und Einschränkungen in deutschen Bundesländern
In den deutschen Bundesländern gelten schon Beschränkungen. In Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es verboten, an und über Gewässern mit Bleischrot zu jagen. Lediglich in Schleswig-Holstein, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg existiert bereits ein generelles Verbot für bleihaltige Jagdmunition.


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