Überblick über die ab heute gültigen Lockerungen
Auch im Allgäu kehren wir in kleinen Schritten zur Normalität zurück. In einer Pressekonferenz vergangene Woche hat Ministerpräsident Söder die verschiedenen Lockerungen bekanntgegeben. Ab dem heutigen Montag (11.05.2020) sind wieder einige Dinge möglich. Hier findet ihr in einer kurzen Zusammenfassung einmal sämtliche Lockerungen.
Ab heute wieder öffnen dürfen:
Bibliotheken, Museen, Galerien und (Kunst-)Ausstellungen. Jeweils unter Einhaltung der 20-qm-Regel. Dazu dürfen auch botanische Gärten und Tierparks öffnen. Aber keine Streichelzoos. Was bei all diesen Einrichtungen zudem gilt ist, dass die jeweilig zugehörigen Gastronomiebetriebe nicht öffnen dürfen.
Bei Läden und Geschäften fällt die 800-qm-Grenze weg. Auch Einkaufszentren können wieder öffnen und Wochenmärkte sind ab heute wieder erlaubt. Hier gilt aber weiterhin die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Schulen:
Die Jahrgänge die dieses Jahr Abschluss machen beginnen ab heute wieder mit dem Unterricht. Dazu kehren auch die Viertklässler der Grundschulen zurück in die Schulen.
Weitere Schulen: Fahrschulen dürfen mit Auflagen wieder öffnen. Das heißt der Theorieunterricht findet mit den bekannten Abstandsregeln statt. Der Praxisunterricht mit Mund-Nasen-Schutz. Den Musikschulen ist Einzelunterricht erlaubt. Notfalls auch zu Hause, wenn dort der Abstand eingehalten wird.
Weitere Lockerungen:
Kontaktloser Individualsport ist wieder erlaubt, also beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf oder Reiten.
Dazu gibt es gute Nachrichten für Eltern. Die Kinderbetreuung wird erleichtert. Das heißt, die Notbetreuung wird weiter ausgeweitet. Beispielsweise dürfen Kinder mit Förderbedarf oder besonderem erziehrischen Bedarf wieder in die Kitas. Außerdem dürfen Eltern sich jetzt gegenseititg unterstützen. Die Kinder von bis zu drei Familien dürfen in einem Haushalt betreut werden. So können sich die Eltern bei der Betreuung abwechseln.
Diese Einrichtungen sind noch geschlossen:
Das betrifft vor allem Freizeitangebote. Also Clubs/Diskotheken, Schwimmbäder, Saunen und Theater. Ebenfalls noch geschlossen bleiben müssen Fitnessstudios.
Eine weitere Ankündigung gibt es jedoch: Freizeitparks wie zum Beispiel der Skyline Park sollen wohl ab Pfingsten wieder öffnen dürfen.
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