Telefonbetrüger geben sich als allgäuer Polizeibeamten aus
Das Polizeipräsidium Schaben Süd/West weist auf ein aktuelles Betrugsphänomen hin, durch das überwiegend ältere Personen zum Opfer werden. Seien Sie auch am Telefon wachsam!
Im vergangenen Monat kam es im gesamten Zuständigkeitsbereich zu rund 15 Fällen von Telefonanrufen bei Senioren, in denen der Anrufer jeweils fälschlicherweise vorgab, ein Polizeibeamter oder eine andere Amtsperson zu sein. Auch die vermeintliche Polizeidienststelle wurde genannt; oftmals handelte es sich dabei um die Dienststelle, die für den Angerufenen örtlich zuständig ist. Aber auch das Bundeskriminalamt (BKA) oder eine Staatsanwaltschaft wurden bereits vorgaukelt.
Besonders raffiniert ist dabei, dass die Betrüger mithilfe einer technischen Manipulation am Telefon des angerufenen Opfers die Rufnummer der genannten Behörde anzeigen lassen. Diese Manipulation ist unter der Bezeichnung „Call-ID-Spoofing“ bekannt. Dadurch verleihen sie ihrer vorgegaukelten Eigenschaft als Amtsperson deutlichen Nachdruck. Mit großer Sprachgewandtheit vermitteln die Anrufer außerdem unter Zeitdruck zu stehen und die angefragte Information sofort zu benötigen. Für Nachfragen sei meist keine Zeit.
Während des Telefonats werden die Opfer unauffällig über Vermögensverhältnisse, Kontodaten und in der Wohnung befindliche Wertgegenstände befragt. Diese Befragung wird nicht selten mit erfundenen Einbruchsermittlungen in der Nachbarschaft gerechtfertigt und kann als Vorbereitungshandlung für weitere Taten dienen. Beispielsweise wurde in einem Fall ein 70-jähriger Rentner durch einen falschen BKA-Beamten zur Überweisung von 1.800 Euro in die Türkei veranlasst, wobei auf dem Telefondisplay die Rufnummer des Wiesbadener BKA angezeigt wurde.
Unsere Verhaltenstipps:
- Seien sie misstrauisch – gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Hinterfragen Sie den Anrufer nach Name, Dienstgrad und Dienststelle und notieren Sie sich dies.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch nicht durch angeblich ganz dringende behördliche Ermittlungen.
- Geben Sie keine personenbezogenen Daten, wie Lebens- oder Vermögensverhältnisse oder Bankdaten am Telefon bekannt.
- Behörden fordern kein Bargeld, keine Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen ohne schriftlichen Beleg oder schriftlicher Aufforderung und fragen Sie selbst dann noch bei der jeweiligen Stelle nach.
- Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld über die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizei und notieren Sie sich diese. Wählen Sie beim Rückruf nur diese Nummer oder den Notruf 110.
- Beenden Sie bei entsprechenden Anrufen das Gespräch und verständigen unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 110.
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