Sport in freier Natur erlaubt - in Sportstätten nicht
Vor dem Hintergrund der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die zum 9.12.2020 in Kraft treten, frage ich die Staatsregierung: Wie ist die Formulierung von „Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird“ im Hinblick auf Ausflugs- und Skigebiete zu verstehen, wie unterstützt die Staatsregierung Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte in der Handhabe landkreisübergreifenden Tagestourismus zu begrenzen und wie können sie Besucherlenkung zum Schutz von Landschaft und Natur und zur Sicherheit der BesucherInnen vollziehen, nachdem die Kanalisierungsfunktion von Skiliften und Bergbahnen wegfällt?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Jede Sportausübung, die allein, zu zweit oder mit dem eigenen / mit einem anderen Hausstand erfolgt, ist über alle Sportarten hinweg in der freien Natur, also außerhalb von Sportstätten zulässig (eine Gesamtzahl von fünf Personen darf nicht überschritten werden). Skitouren sind demnach in der freien Natur unter den genannten Auflagen erlaubt. Untersagt ist allerdings die Sportausübung in sogenannten „Sportstätten“, hierzu gehören neben Skiliftbetrieben insbesondere zugangsbeschränkte Sportanlagen, wie z. B. eine in sich geschlossene Langlauf- / Biathlonstrecke oder -arena mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur. Ausflugsgebiete in der freien Natur sind hiervon ausgenommen. Bei der Bewegung an der frischen Luft wird an die Vernunft der Bürger appelliert, die freie Natur und Tierwelt möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Um die Besucherströme zu entzerren und damit auch unnötige Ansteckungsmöglichkeiten zu verhindern, ist es wichtig, Urlaubern und Tagesausflüglern aufzuzeigen, wo noch ausreichend Kapazitäten verfügbar sind und wo es bereits zu Überfüllungen kommt. Wirtschaftsminister Aiwanger hat daher im Juli 2020 die AG Besucherlenkung ins Leben gerufen, um schnellstmöglich Lösungen für die komplexen Probleme zu finden. Ein Ziel ist u.a. eine gemeinsam abgestimmte Aufklärung der Urlaubs-/Tagesgäste, die nicht auf Verboten gründet, sondern mit Appellen an die Vernunft der Gäste arbeitet. Aber auch der Einsatz digitaler Methoden wird ein wesentlicher Baustein sein und die Besucherlenkung künftig prägen. Als ein erster Schritt wurde daher der Ausflugsticker Bayern gestartet. Der Ausflugsticker Bayern (https://ausflugsticker.bayern/) ist nun seit dem 17.07.2020 online und bietet den Destinationen die Möglichkeit, potenzielle Gäste topaktuell über Wartezeiten, Staus, volle Parkplätze, o. ä. zu informieren.
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