Söder: Freibäder, Fitnessstudios und Kinos öffnen bald
Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) hat am Dienstagmittag weitere Lockerungen rund um die Corona-Beschränkungen im Freistaat bekanntgegeben und konkrete Termine genannt. Demnach dürfen Gastronomen ab Dienstag (2.6.2020) auch die Außenbereiche (z.B. Biergärten) bis 22 Uhr öffnen. Eine Woche später (ab 8.6.2020) dürfen auch Freibäder, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzschulen wieder öffnen - Allerdings nur, wenn die Hygieneauflagen eingehalten werden. Nach den Pfingstferien (ab 15.6.) können Kinos und Theater wieder öffnen.
Und nicht nur das: Auch die Kontaktbeschränkungen werden weiter gelockert. So dürfen sich ab Freitag, 5. Juni Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. Hierzu muss allerdings noch eine Abstimmung mit dem Bund erfolgen.
Auch für Kinder geht es zurück in die Schulen und Kindertagesstätten. Der Regelunterricht wird aber wohl erst nach dem Sommerferien starten.
Personelle Verstärkung erfahren auch die Gesundheitsämter. So soll noch mehr Personal eingesetzt werden, wie der Ministerpräsident mitteilte.
Aus der Staatskanzlei heißt es dazu: "In der Corona-Pandemie setzt Bayern weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einhergeht. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens können daher weitere Erleichterungen bzw. Öffnungen vorgenommen werden."
Alle in der Kabinettssitzung beschlossenen Lockerungen und Termine auf einen Blick:
- ab 30. Mai 2020 Präsenzangebote der Erwachsenenbildung i. S d. Art. 1 BayEbFöG, der Sprach- und Integrationsförderung und vergleichbarer Bildungsangebote, u.a. der Bildungszentren ländlicher Raum oder privatwirtschaftlicher Bildungsanbieter, sowie der Familienbildungsstätten, der Jugendarbeit (nur zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) und der außerschulischen Umweltbildung in Bayern geöffnet werden. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts.
- ab 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.
- ab 2. Juni 2020 die Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr verlängert wird.
- ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
- Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
- Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
- Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
- Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
- Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.- Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen. - ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich ist.
- ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich ist. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.
- im Sommersemester 2020 der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen ist. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen (Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m) können zusätzlich kleinere Seminare unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen (30 Personen) als Ergänzung zur Online-Lehre als Präsenzveranstaltungen stattfinden.
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