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Donnerstag, 18. Juni 2015

Schwäbische Unternehmen machen sich für Ausbildung junger Flüchtlinge stark

„Die Politik sollte beim sogenannten Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern heute in Berlin auch endlich Klarheit bei der Frage der Rechtssicherheit in punkto Ausbildung von jungen Flüchtlingen schaffen.

Wir erwarten, eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz für Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben“, fordert Peter
Saalfrank, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben im Vorfeld des Gipfels.

Saalfrank weiter: „Als Mosaikstein sehen die Unternehmen im IHK-Bezirk die Ausbildung junger Flüchtlingen, um dem Fachkräftemangel in Folge des demografischen Wandels zu begegnen. Dies setzt jedoch voraus, dass Unternehmen hier Rechts- und Planungssicherheit haben. Nämlich, dass der Auszubildende während der Ausbildung und mindestens zwei Jahre danach nicht abgeschoben werden darf. Die sogenannte
3+2-Forderung der Industrie- und Handelskammern“.

Die IHK Schwaben hat vor diesem Hintergrund vor rund sechs Monaten ein Pilotprojekt „Integration von jungen Flüchtlinge in den Ausbildungsmarkt“ gestartet, um vor allem junge unbegleitete Flüchtlinge, die im zweiten Berufsintegrationsjahr an den Berufsschulen Deutsch lernen, den Weg in eine Ausbildung zu eröffnen. Ziel ist es, jungen unbegleiteten Flüchtlinge im IHK-Bezirk über Praktika zunächst über die Vielfalt und Anforderungen einer beruflichen Ausbildung zu informieren und danach interessierte Ausbildungsbetriebe und potenziellen Auszubildenden zusammenzubringen. Bereits rund 110 Betriebe haben sich seit Projektstart mit rund 150 Praktika beteiligt. Vermittelt wurden bereits 98 Praktikumsplätze. Über 20 von ihnen werden im neuen Ausbildungsjahr in eine Ausbildung oder in eine Einstiegsqualifizierung starten. Ziel ist es, mindestens 30 junge Flüchtlinge bis September in eine Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung zu vermitteln.


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ausbildung flüchtlinge ihk schwaben abschiebeschutz


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