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Allgäu
Mittwoch, 9. Dezember 2020

Parkplätze als Drifthotspots in höheren Lagen im Winter

Wenn man im Winter mit dem Auto ins Rutschen kommt, ist das oft eine gefährliche und unangenehme Situation. Als Autofahrer sollte man das am besten vermeiden. Es gibt aber auch Autofahrer, die bewusst ins Rutschen und zum Teil auch ins Schleudern kommen wollen. Besonders auf Parkplätzen in der Region sammeln sich im Winter immer wieder Autofahrer um zu "driften". Wir haben dazu mit Dominik Geißler gesprochen, dem Sprecher der Polizei Allgäu.

Radio AllgäuHIT:  Herr Geißler, inwiefern kam es in den letzten Tagen und generell im Winter dazu, dass Autofahrer zum Driften unterwegs waren? 

Dominic Geißler: Das ist in diesem Winter bereits vorgekommen und auch in den vergangenen Wintern kam es vereinzelt zu Mitteilungen der Bevölkerung über driftende Autofahrer. Das ist aber örtlich sehr begrenzt, denn es betrifft spezielle Örtlichkeiten in höheren Lagen, wo öfter Schnee liegt. Insbesondere wenn es schneit, treffen sich Autofahrer dort, um auf einem Parkplatz oder um den Kreisverkehr herum zu driften. 


Radio AllgäuHIT: Wie sieht das ganze aus rechtlicher Sicht aus?

Dominic Geißler: Wenn Autofahrer die Straße als Rennbahn nutzen oder beispielsweise um einen Kreisverkehr driften, kann dies eine Bußgeldanzeige zur Folge haben. Wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt werden, dann kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs kommen. Wenn der Fahrer dann auch noch versucht in der jeweiligen Situation die maximale Höchstgeschwindigkeit aus seinem Gefährt herauszuholen, dann besteht sogar der Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Nichts desto trotz muss der Fahrer mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld in der Höhe von 60 bis 80 Euro rechnen, auch wenn niemand gefährdet oder geschädigt wird. 


Radio AllgäuHIT: Was, wenn Autofahrer auf einem Privatgrundstück driften?

Dominic Geißler: Auf Privatgelände, zum Beispiel wenn es sich um einen Parkplatz handelt, der mit einer Schranke begrenzt ist, ist für jede Aktivität, die auf dem Parkplatz stattfindet, der Eigentümer zu fragen, ob er damit einverstanden ist. Letztendlich ist es dann unter Umständen kein öffentlicher Verkehrsgrund mehr, sodass das erlaubt ist und nur solange niemand gefährdet oder geschädigt wird. Insgesamt muss es ein abgegrenzter Bereich sein, also kein öffentlicher Verkehrsgrund und der Eigentümer muss damit einverstanden sein. Sollte der Besitzer nicht damit einverstanden sein, dann besteht der Verdacht einer Straftat, nämlich eines Hausfriedensbruchs. 


Radio AllgäuHIT: Kontrolliert die Polizei verstärkt auch Stellen, wo häufiger gedriftet wird?

Dominic Geißler: Nein, das machen wir nicht explizit. Die Polizei ist natürlich jeden Tag im Rahmen der regulären Streifentätigkeit unterwegs und wenn soetwas festgestellt wird, werden die Autofahrer kontrolliert und Verstöße werden geahndet, d.h. es kommt zum Bußgeldverfahren. Es werden aber keine speziellen Kontrollen dahingehend durchgeführt. Sollte allerdings jemand soetwas feststellen, dann sollte das bei der Polizei gemeldet werden und es wird dann -sofern das einsatzbedingt möglich ist, eine Streife kommen, um die Autofahrer zu kontrollieren und zu sensibilsieren. 


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