NGG fordert Soforthilfe für über 14.100 Gastro-Arbeiter
Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis
Ostallgäu gefordert: Der Lockdown für die Branche trifft nicht nur die rund
430 Unternehmen mit voller Wucht, sondern bringt auch die 4.400 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Ostallgäu in existentielle Nöte, warnt die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG). Im Stadtgebiet Kempten sind rund 1.500 Beschäftigte betroffen und in Kaufbeuren etwa 800. Im Landkreis Oberallgäu sind allein 7.400 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vom Lockdown betroffen.
„Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte haben seit dem Frühjahr mit massiven finanziellen
Einbußen durch die Kurzarbeit zu kämpfen. Wegen der meist niedrigen Löhne im
Gastgewerbe und des fehlenden Trinkgeldes sind nun auch die letzten Reserven
aufgebraucht. Das Geld reicht kaum mehr für die Miete – von Weihnachtsgeschenken ganz
zu schweigen“, sagt Mustafa Öz, Landesvorsitzender der NGG-Region Allgäu.
Die NGG fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Beschäftigten im Gastgewerbe eine
Corona-Sofort-Nothilfe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Die Politik greift den Firmen mit
enormen Summen unter die Arme, um eine Pleitewelle zu verhindern. Jetzt darf sie die
Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen“, so Öz. Nach Einschätzung der NGG würden
sich die Kosten für eine Beschäftigten-Nothilfe im Dezember auf rund 600 Millionen Euro
belaufen. Zum Vergleich: Die Unternehmenshilfen im Gastgewerbe kosten den Staat laut
Bundesregierung allein in diesem Monat 17 Milliarden Euro.
Außerdem müsse die Auszahlung der Unternehmenshilfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen
geknüpft werden. „Es darf nicht sein, dass sich Wirte und Hoteliers jetzt 75 Prozent des
Vorjahresumsatzes erstatten lassen und wenig später ihre Mitarbeiter vor die Tür setzen“,
unterstreicht Öz. Zwar befänden sich die Unternehmen in einer historisch einmaligen Krise.
Diese müsse aber gemeinsam mit den Beschäftigten ausgestanden werden – nicht zuletzt,
um Fachkräfte zu halten, die nach der Pandemie dringend gebraucht würden.
Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Einführung eines „MindestKurzarbeitergeldes“ entscheidend dabei helfen, die Einkommenseinbußen im
Niedriglohnsektor gering zu halten. Frankreich habe ein solches, an den gesetzlichen
Mindestlohn gekoppeltes Modell erfolgreich eingeführt. Hierzulande müsste ein „MindestKuG“ damit bei 1.200 Euro im Monat liegen, so die Stiftung. Die Gewerkschaft NGG fordert
Bund und Länder dazu auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen, um Verwerfungen am
unteren Ende der Einkommensskala zu verhindern.
„Klar ist auch, dass die Politik rasch einen Fahrplan vorlegen muss, wie es im neuen Jahr
weitergeht“, fordert Gewerkschafter Öz. Bis eine Covid-19-Impfung für die gesamte
Bevölkerung bereitstehe, könnten noch Monate vergehen – eine Zeit, die Unternehmen und
Beschäftigte im heimischen Gastgewerbe ohne weitere Hilfen nicht haben.
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Gastronomie im Landkreis Ostallgäu
1.843 Menschen in 245 Betrieben. Weitere 2.575 Beschäftigte arbeiten in 189 Unternehmen
des Beherbergungsgewerbes.
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