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Allgäu - München/Lindau
Freitag, 24. Juli 2015

Elektrifizierung Allgäubahn: Erstes Anhörungsverfahren in München läuft

Die Genehmigungsverfahren für die Elektrifizierung der Bahnstrecke München – Memmingen – Lindau steht vor der entscheidenden Runde.

Im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamts werden die Regierung von Schwaben und Oberbayern sowie das baden-württembergische Regierungspräsidium Tübingen die Anhörungsverfahren eigenständig durchführen. Um das Baurecht für die Elektrifizierung und den bogenschnellen Ausbau zu erlangen, wurde die 157 Kilometer lange Strecke in 21 Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. „Dies gibt allen Beteiligten, insbesondere Bürgern vor Ort, die Möglichkeit, ganz konkret für ihre Betroffenheiten Pläne einzusehen“, so Matthias Neumaier, Projektleiter der DB Netz AG. Die Regierung von Schwaben beginnt nun für den ersten Abschnitt damit, das Verfahren vor Ort umzusetzen. Dieser liegt zwischen Stetten und Türkheim (Bay). Je nach Verfahrensstand folgen dann die weiteren Abschnitte. Dabei werden derzeit so genannte „Träger öffentlicher Belange“ (Verbände, Kommunen, Landkreise, etc.) zur Stellungnahme aufgefordert. Die Pläne werden außerdem in öffentlichen Räumen, zumeist Rathäusern entlang der Strecke ausgelegt. Bürger und Betroffene können sich dann in Form von Einwendungen und Anregungen einbringen. Die Deutsche Bahn wird als Vorhabenträgerin zu allen Themen Stellung beziehen. Die Anhörungsbehörde würdigt die jeweiligen Stellungnahmen und gibt an das Eisenbahn-Bundesamt einen Abschlussbericht zu diesem Vorhaben ab. Am Ende wird dann das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde einen Beschluss fassen. Die Ertüchtigung der Strecke dient vor allem dazu, dem Schienenpersonenverkehr höhere Reisegeschwindigkeiten zu ermöglichen. Vom Jahr 2020 an soll sich die Reisezeit zwischen München und Zürich von derzeit mehr als vier Stunden auf unter 3:30 Stunden reduzieren. Aber auch der Regionalverkehr im Allgäu kann langfristig durch bessere Verkehrs- und Reisemöglichkeiten profitieren. Weil diese Maßnahmen als wesentliche Änderung des späteren Bahnbetriebs eingestuft werden, haben die Bürger Anspruch auf Lärmschutz nach den aktuellsten gesetzlichen Vorschriften.
 


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München Allgäubahn Großprojekt Deutsche Bahn


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