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St.Lorenz-Basilika in Kempten - Gleich nebenan am Landgericht wurde der Angeklagte 1996 zu Unrecht verurteilt
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Allgäu - Memmingen
Dienstag, 29. Oktober 2013

Für erfundene Vergewaltigung sieben Jahre in Haft

Das Landgericht Memmingen hat heute einen zu Unrecht verurteilten Familienvater aus dem Oberallgäu vom Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen. Seine eigene Tochter hatte ihn 1996 in mehreren Fällen beschuldigt, sie sexuell missbraucht zu haben. Die damals 15-jährige hatte die Taten aber frei erfunden.

Was sie ihrem Vater und ihrem jüngeren Bruder damit angetan hat, ist nur schwer in Worte zu fassen. Der heute 62-jährige Mann musste für sieben Jahre in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen, der Bruder kam in einer Pflegefamilie unter, nachdem die Mutter während des damaligen Prozesses an einem Krebsleiden verstorben war. Warum sie das alles getan hat? Ihre Mutter soll sie gegen ihren Vater aufgehetzt haben. Sie hätte behauptet, der Vater würde die damals 15-jährige für die Trennung der Eltern verantwortlich machen und mehr. Daher habe sie sich an ihrem "blöden Vater" rächen wollen. In all den Jahren habe sie aber dennoch nie den Mut gehabt, endlich die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Nachdem der Vater sieben Jahre ohne Grund hinter Gittern gesessen hatte und 2003 freikam, dauerte es weitere sechs Jahre, bis sich die heute 33-jährige dazu hinreißen konnte, endlich reinen Tisch zu machen. Ursache dafür sei die Geburt ihrer Tochter gewesen. Heute ist sie Mutter dreier Kinder. Jetzt steht dem Vater Haftentschädigung zu. Durch den Freispruch am Nachmittag ist das Urteil des Landgerichts Kempten aus 1996 aufgehoben. Seine Weste ist reingewaschen - Die verlorenen Jahre kann ihm aber niemand mehr zurückgeben, auch dem in einer Pflegefamilie untergekommenen jüngeren Bruder nicht. Rechtlich kann die Tochter nicht mehr belangt werden, da der Fall verjährt ist. Die Haftentschädigung dürfte deshalb von der Staatskasse beglichen werden.

Besonders hart: In der Gerichtsverhandlung kam auch ein Gutachter zu Wort, der an der Arbeit der Gutachterinnen von damals kein gutes Haar lässt. Sie hätten "inkompetent" gehandelt. Es sei nicht einmal hinterfragt worden, warum das Mädchen damals einmal von insgesamt fünf Vergewaltigungen und ein anderes Mal von bis zu 20 gesprochen habe.


Tags:
justizirrtum falschaussage vergewaltigung freispruch


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