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Allgäu
Mittwoch, 21. Oktober 2020

Maskenpflicht im Bereich der ÖPNV

Die bayerische Polizei führt am 23.10.2020 eine bayernweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs durch.

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens kommt dem vorschriftmäßigen Tragen eines Mund-Nase-Schutzes insbesondere in Verkehrsmitteln des ÖPNV nach wie vor eine große Bedeutung zu. Bereits beim ersten Kontrolltag am 13.08.2020 wurde eine positive Bilanz gezogen.

Gerade im öffentlichen Nahverkehr kann nicht immer ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Deshalb ist es für die Pendler besonders wichtig einen Mund-Nase-Schutz zutragen, um eine Infektion zu verhindern. Natürlich hilft eine Maske nur dann, wenn sie korrekt über Mund und Nase getragen wird.

Für alle Fahrgäste ab 6 Jahren ist in Bayern ein Mund-Nase-Schutz im ÖPNV vorgeschrieben. Dazu gehören aber nicht nur der Bus oder das Taxi, sondern auch zum Beispiel die Wartehallen, Bahnsteige und Bushäuschen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Im Rahmen dieser bayernweite Schwerpunktaktion werden auch im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am 23.10.2020, im Zeitraum von 07.00 bis 22.00 Uhr, verstärkt Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. Die Kontrollen werden zudem stark frequentierte Plätze, sowie Bereiche mit aufgrund aktueller Inzidenzwerten bestehender Maskenpflicht umfassen. Mit einer Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetz muss rechnen, wer keine Maske trägt. Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen sieht hierbei ein Bußgeld von bis zu 250 Euro vor.

Polizeipräsident Werner Strößner zu der Schwerpunktaktion: „Wir appellieren an die Bürger und Bürgerinnen, auch weiterhin verantwortungsvoll und besonnen mit den Vorgaben im Öffentlichen Personennahverkehr umzugehen. Die Maskenpflicht ist keine Schikane, sondern dient dem Schutz der eigenen und der Gesundheit anderer in dieser erstzunehmenden Lage.“ (PM)


Tags:
Maskenpflicht Corona Polizei ÖPNV


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