Fördermittel des Freistaats in Höhe von 400.000 Euro
Mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro unterstützt der Freistaat Bayern in diesem Jahr die Landkreise Oberallgäu und Lindau. Auf das Oberallgäu entfallen dabei 200.000 Euro, der Landkreis Lindau wird ebenso mit einem Zuschuss von 200.000 Euro bedacht. Dies hat Stimmkreisabgeordneter Eberhard Rotter auf Nachfrage von Bayerns Finanzminister Markus Söder erfahren. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln sich die Fördermittel damit für den Landkreis Lindau, der Landkreis Oberallgäu erhält ein Drittel höhere Zuwendungen.
Um 30 Millionen Euro hat der Freistaat diese für die Kommunen sehr wichtigen Unterstützungsleistungen auf bayernweit 150 Millionen Euro aufgestockt. „Damit wurde das ohnehin hohe Niveau im gesamten Freistaat nochmals um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angehoben“, so Rotter.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit vier Jahren auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt. „Dieses Instrument soll unvorhergesehene Härten und außergewöhnliche Belastungen für unsere Kommunen ausgleichen, die bei den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht berücksichtigt werden können.“, so der Landtagsabgeordnete weiter.
Klassische Beispiele für Bedarfszuweisungen sind etwa hohe Kosten der Kommunen in Folge von Hochwasserkatastrophen oder Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die in der Bevölkerungsentwicklung begründet sind.
Jedes Jahr entscheidet ein Verteilerausschuss bestehend aus den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bayerischen Innenministerium und dem Finanzministerium neu über die Mittelverteilung. „Es ist wichtig, dass der Freistaat die betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützt und nicht mit ihren Problemen alleine lässt“, begrüßte Rotter die Finanzhilfen aus dem Bayerischen Finanzministerium.“
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