Landtag soll Mountainbike-Verkehr in den Bergen regeln
Der Ärger zwischen Älplern, Grundstücksbesitzern und Mountainbikern in den Allgäuer Alpen soll ein Ende finden. Dazu bringen die Allgäuer CSU-Abgeordneten Eric Beißwenger, Klaus Holetschek, Eberhard Rotter und Angelika Schorer im Landtag einen entsprechenden Antrag ein. Dieser steht unter dem Motto: "Nutzung von Wegen im Voralpen- und Alpinengebiet durch Mountainbiker regeln". Berichterstatter wird Eric Beißwenger sein. Behandelt wird der Antrag in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 12. April. Hauptgründe sind: Die Benutzung von Alpwegen vor allem die Haftungsfrage bei Unfällen und das Vordringen in bislang unberührte Naturgebiete.
Und so lautet der Wortlaut des Antrags:
Die Zahl der Mountainbiker hat stark zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund der technischen Entwicklung (E-Bikes, usw.) werden immer anspruchsvollere Wege und zusehends auch immer mehr Naturbereiche be-fahren, die bisher nicht von Mountainbikern betroffen waren. Oft mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt. Die Nutzung der (Alp-)Wege sorgt bei vielen Grundstückseigentümern für Verärgerung. Zum einen ergeben sich für den Wegehalter finanzielle Schäden, hervorgerufen durch die nutzungsbedingte Erosion von Wegen und Alpflächen und eine teilweise erhebliche Nutzungseinschränkung der Wege. Zum anderen obliegt dem privaten Wegeeigentümer die Haft- und Verkehrssicherungspflicht auf seinen Wegen. Bei auftretenden Unfallereignissen kann der private Wegeeigentümer, je nachdem ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist oder nicht, juristisch belangt werden.
Nach Art. 27 Bayerisches Naturschutzgesetz (Bay-NatSchG) dürfen sich die Mountainbiker zur Ausübung ihrer sportlichen Aktivität auf jedem geeigneten Weg bewegen, sofern keine eigens formulierten Verbote kommuniziert werden. Die Auslegung und Inter-pretation eines geeigneten Weges unterscheidet sich in der Wahrnehmung der Nutzer und Grundstücksei-gentümer dabei jedoch deutlich.
Eine Anpassung und Überarbeitung der bisherigen Regelungen aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen ist dringend erforderlich. Klare und eindeutige Regelungen und Vorgehensweisen sind wünschenswert und werden Nutzern und Grundstück-seigentümern helfen.
Zudem müssen in Anbetracht der gestiegenen Inan-spruchnahme des Naturraums und den damit verbundenen Interessenskollisionen flächendeckende Besucherlenkungskonzepte erarbeitet werden. Diese Lenkungskonzepte umfassen dann alle in der Natur ausgeübten sportlichen Betätigungen und sollten in Abstimmung mit allen betroffenen Belangträgern vor Ort gemeinsam erarbeitet werden. Es gilt besonders sensible Naturräume (Flora & Fauna) nachhaltig zu schützen und wenn nötig von Naherholungsverkehr freizuhalten. Dabei sollen keine Verbote ausgesprochen werden, sondern über eine positive Beschilderung und Aufklärung an die Vernunft der Nutzenden appelliert werden. Auch die Interessen der Grundstücksei-gentümer etc. müssen hierbei berücksichtigt werden. Zur Sensibilisierung der Naherholungssuchenden soll ggf. auf räumlich getrennte Wege zurückgegriffen werden bzw. zur weiteren gegenseitigen Akzeptanzsteigerung die Kommunikation von Verhaltensregeln offensiv angegangen werden.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert darauf hinzuwirken, klare Empfehlungen und Hilfestellungen zur Regelung der Haftungsfrage auf privaten Wegeabschnitten zu geben.
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