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Allgäu
Donnerstag, 24. Oktober 2019

Landarztquote gegen Mangel an Medizinern

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat am Mittwoch im Landtag für die geplante Landarztquote geworben. Die Ministerin betonte anlässlich der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs: "Nach den aktuellen Zulassungsregelungen entscheidet maßgeblich auch die Abiturnote, ob jemand zum Medizinstudium zugelassen wird. Aber für mich ist klar: Ein guter Arzt muss nicht zwingend ein 1,0-Abitur haben. Denn im Berufsleben sind auch Fähigkeiten wie Sozialkompetenz und Empathie gefragt."

Huml, die approbierte Ärztin ist, erläuterte: "Mit der Landarztquote bieten wir mehr jungen Menschen, die an einer hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert sind, die Möglichkeit eines Medizinstudiums. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren als Hausarzt in Regionen zu arbeiten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind. Konkret gilt die Landarztquote für bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze, die an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehen." Die Höhe der konkreten Vorabquote orientiert sich dabei aus verfassungsrechtlichen Gründen am prognostizierten Bedarf.

Die Ministerin fügte hinzu: "Im Auswahlverfahren für die Landarztquote, die erstmals zum Wintersemester 2020/2021 gelten soll, wird die Abiturnote keine Rolle spielen. Wir werden unter anderem strukturierte, standardisierte Gespräche führen und so die besondere Motivation und Eignung für zukünftige Landärzte ermitteln."

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Administration und das Monitoring zuständig sein. Es hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen. Huml erläuterte: "Das erste Bewerbungsverfahren soll im Februar 2020 stattfinden, das erste Auswahlverfahren dann im Frühjahr/Sommer 2020. Im Wintersemester 2020/2021 könnten die ersten erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium beginnen."

Der vom Bayerischen Ministerrat am 15. Oktober 2019 beschlossene Gesetzentwurf sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. An den Auswahlgesprächen nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben. Das Bayerische Landarztgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und bildet damit die Basis für das anschließende Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Über die Landarztquote ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten beginnen ihr Studium jeweils im Wintersemester.

Huml unterstrich: "Bayern hat die ersten Weichen für die Gewinnung von Ärztenachwuchs bereits frühzeitig gestellt und als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Programm aufgelegt: das Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.  Im Doppelhaushalt sind dafür rund 15,3 Millionen Euro vorgesehen. Damit wird unter anderem die Niederlassung von Hausärzten und bestimmten Facharztgruppen sowie Psychotherapeuten mit bis zu 60.000 Euro gefördert. Dieses Programm ist sehr erfolgreich: So konnten bisher 555 Niederlassungen und Filialbildungen unterstützt werden, darunter 446 Hausärztinnen und Hausärzte."

Die Ministerin fügte hinzu: "Mit einem Stipendienprogramm wurden außerdem bislang 230 Medizinstudierende unterstützt, die sich verpflichtet haben, nach dem Studium ihre fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend mindestens fünf Jahre dort tätig zu sein. Sie erhalten ein Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre." Darüber hinaus fördert das bayerische Gesundheitsministerium mit bis zu 500.000 Euro 15 innovative medizinische Versorgungskonzepte (IMV).

Huml betonte: "Bayern hat zudem mit rund 350 neuen Medizinstudienplätzen bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Mittelfristig bis zu 252 zusätzliche Medizinstudienplätze für Studienanfänger jährlich werden an der Universität Augsburg geschaffen. Hinzu kommen 100 neue Medizin-Studienplätze jährlich am Medizincampus Oberfranken in Bayreuth."

Bundesweiter Vorreiter ist Bayern auch mit dem im Juli 2018 gestarteten Ausbildungsprogramm "Beste Landpartie Allgemeinmedizin" (BeLA) der Technischen Universität München und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Ministerin erläuterte: "Das Programm soll zeitnah auch auf weitere Regionen des Freistaats ausgeweitet werden."

Bei "BeLA" arbeiten Kliniken als anerkannte Lehrkrankenhäuser der beteiligten Regionen mit Hausarztpraxen zusammen. Das Programm zeichnet sich durch eine intensive Betreuung der Medizinstudierenden in den Lehrkrankenhäusern und Hausarztpraxen aus. Hervorzuheben sind auch die zusätzlichen Angebote zur Einbindung der Studierenden in die jeweilige Region wie etwa Wohnungsangebote, Projektarbeit oder Notdienstwochenenden, praxisnahe zusätzliche Ausbildungsinhalte und eine intensive Betreuung durch Mentoren.

"BeLA" war zum Wintersemester 2018/19 zunächst an den südbayerischen Standorten Dillingen, Mühldorf am Inn und Eichstätt/Kösching gestartet. Im Sommersemester 2019 begann "BeLA Nord" dann auch in den nordbayerischen Modellregionen Forchheim/Ebermannstadt, Kulmbach/Stadtsteinach, Weißenburg/Gunzenhausen und Scheßlitz/Burgebrach.


Tags:
Medizin Landarzt Quote Landtag Arzt



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