IHK Schwaben kritisiert Kassensicherungsverordnung
Der Kassenbon ist künftig Pflicht: beim Zeitungskauf am Kiosk ebenso wie am Imbiss ums Eck. Zum Jahreswechsel tritt die Reform der Kassensicherungsverordnung – kurz: das neue „Kassengesetz“ – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen, nach jedem Einkauf einen Kassenbeleg auszudrucken, ob der Kunde diesen möchte oder nicht. Die IHK Schwaben sieht mit der Belegpflicht unnötige Bürokratie auf die Händler zukommen. „Für die Unternehmen bedeutet das Gesetz einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten. Der Nutzen dagegen ist mehr als fraglich“, so Elke Hehl, die bei der IHK Schwaben für den Handel zuständig ist.
Ökonomisch und ökologisch mehr als fragwürdig
„Wir fordern, den Handel von der Ausgabepflicht der Belege zu entbinden, wenn der Kunde nicht explizit danach verlangt“, betont Hehl. „Auf jeden Fall sollten Bons im Massengeschäft, wo es um Kleinstbeträge geht, nicht zwingend erforderlich sein.“ Das Gesetz in seiner jetzigen Form werde zu einer Flut an Kassenbons führen, warnt Hehl. Gerade kleineren Händlern entstünden erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons. Die Pflicht, für kleinste Kassenbeträge einen Ausdruck auf Thermopapier vorzunehmen, sei zudem ökologisch fragwürdig. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Kunden in den wenigsten Fällen einen Bon wünschen.“
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich wirkungsvoller als der Bon:
Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Neuregelung die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die IHK Schwaben bezweifelt, dass dieses Ziel durch die Bonpflicht erreicht wird. „Es gibt eine Reihe deutlich wirkungsvoller Maßnahmen, die wir im Sinne der Steuergerechtigkeit voll und ganz unterstützten“, betont Elke Hehl. Dazu gehört etwa die Kassennachschau, die 2018 eingeführt wurde und dem Finanzamt unangekündigte Kontrollen und Testeinkäufe im Handel erlaubt. Auch die Aufrüstung der Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitsausstattung, die ebenfalls im neuen Kassengesetz vorgesehen ist, ist deutlich wirkungsvoller.
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