IHK Schwaben fordert mehr Sonntagsöffnungen
Der Einzelhandel sollte auch ohne konkreten Anlass sonntags bis zu vier Mal im Jahr öffnen dürfen. Ausnahme wegen Corona-Krise jetzt nötig. „Den Anlassbezug für Sonntagsöffnungen muss die Staatsregierung sofort befristet aussetzen. Nur so haben Händler die Chance, coronabedingt entgangene Umsätze zumindest teilweise nachzuholen“, sagt Dr. Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben.
Die IHK Schwaben hatte sich bereits im Mai mit einem entsprechenden Vorschlag an die bayerische Staatsregierung gewandt. Seitdem hat sich die Situation noch weiter verschärft: Anlässe wie Märkte, Messen und Feste – bislang Voraussetzung für verkaufsoffene Sonntage – fallen bis Ende des Jahres aufgrund der Corona-Auflagen weg. „Die Zahl von Sonntagsöffnungen im Jahr 2020 ist verschwindend gering. Uns fehlt jegliches Verständnis, warum ausgerechnet bei diesem Punkt keine Flexibilität möglich sein soll. Die Staatsregierung muss die Sorgen der Händlern ernst nehmen“, so Dr. Kopton.
Der IHK-Präsident betont, dass die IHK Schwaben Verantwortliche in der Politik wiederholt auf die dramatische Lage der Einzelhändler hingewiesen hat. Die Staatsregierung habe in dieser außergewöhnlichen Corona-Krise zu sehr vielen ungewöhnlichen Maßnahmen gegriffen. Ausgerechnet hier aber fehle die Entschlossenheit. „Eine befristete Ausnahmeregelung könnte schnell, einfach und ohne Mehrkosten für den Steuerzahler einen vergleichsweise großen Effekt erzielen“, erklärt Kopton. Dafür müsse man auch gar keine Grundsatzdebatte um das Ladenschlussgesetz führen. Der IHK-Präsident drängt aber auf Eile: „Wir brauchen hierzu kurzfristig eine Entscheidung der Staatsregierung, wenn man eine Kompensation für den Handel noch in diesem Jahr erreichen will.“ Allein in Bayerisch-Schwaben sind mehr als 20.000 Einzelhändler mit rund 57.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aktiv.
Den Ansatz von Minister Hubert Aiwanger Innenstädte durch Marktsonntage zu beleben, findet Dr. Andreas Kopton richtig. Doch das sei angesichts der massiven Umsatzverluste des Handels nicht genug. „Viele Städte und Marktgemeinden sind nicht in der Lage, in den nächsten Wochen coronakonforme Marktsonntage zu veranstalten. Daher braucht es eine grundsätzliche Ausnahmeregelung der Staatsregierung, damit Städte und Gemeinden ohne rechtliche Hürden vier verkaufsoffene Sonntage erlauben können.“
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