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Freitag, 3. Juli 2015

IHK Schwaben: Aufenthaltsgenehmigung während der Ausbildung

Die Industrie- und Handelskammer Schwaben begrüßt die Entscheidung des Bundestags über das neue Bleibrecht, wonach junge Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus während der Zeit ihrer Ausbildung keine Abschiebung zu befürchten haben.

Peter Saalfrank, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben: „Damit ist die Politik den Forderungen der Wirtschaft zumindest teilweise nachgekommen. Nichtsdestotrotz bleibt die 3+2-Forderung der Kammern weiter bestehen. Unternehmen investieren in die Ausbildung junger Menschen und haben deshalb großes Interesse, die von ihnen ausgebildeten Fachkräfte auch im Unternehmen zu halten. Wir sind überzeugt, dass die duale Berufsausbildung eine der besten Möglichkeiten zur Integration von jungen Flüchtlingen ist.“
 

Die IHK Schwaben hat vor diesem Hintergrund vor rund sechs Monaten ein Pilotprojekt „Integration junger Flüchtlinge in den Ausbildungsmarkt“ gestartet, um vor allem junge unbegleitete Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia, Eritrea, die im zweiten Schuljahr an den Berufsschulen Deutsch lernen, den Weg in eine Ausbildung zu eröffnen. Ziel ist es, jungen unbegleiteten Flüchtlinge im IHK-Bezirk über Praktika zunächst über die Vielfalt und Anforderung einer beruflichen Ausbildung zu informieren und danach interessierte Ausbildungsbetriebe und potenzielle Auszubildende zusammenzubringen. Seit Projektstart unterstützen aktuell mehr als 100 Betriebe mit rund 150 Praktika das Projekt. Vermittelt wurden bereits ca. 100 Praktikumsplätze. Realistisches Ziel ist es, mindestens 30 jungen Flüchtlingen bis 01. September eine Ausbildung oder eine vergleichbare Einstiegsqualifizierung zu vermitteln. Die IHK Schwaben rechnet für das Schuljahr 2015/2016 mit rund 500 unbegleiteten jungen Flüchtlingen, die Schulen in Bayerisch-Schwaben besuchen werden. In soweit wird sich das Problem noch verschärfen.

 


Tags:
flüchtlinge ausbildung aufenthalt schulen


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