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Allgäu
Donnerstag, 14. Mai 2020

Homeoffice steuerlich absetzen: So geht's

Wenn ihr während der Coronakrise ins Homeoffice musstet oder durftet, dann aufgepasst: Denn, das Homeoffice ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Um die Vorteile daraus zu ziehen, hat Radio AllgäuHIT mit Christian Falger gesprochen. Er ist Steuerberater bei der Steuerberatungsgesellschaft Falger, Blanz, Rogg und Partner in Sonthofen.

Radio AllgäuHIT: Wie bzw. was definiert man als Homeoffice aus steuerlicher Sicht?
Christian Falger: Also grundsätzlich ist die Schwierigkeit beim Homeoffice, dass es ein abgeschlossener Raum sein muss. Dieser muss nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Das ist eben das ganz große Problem bei dem "Homeoffice", wenn ich nämlich nur von meinem normalen Küchentisch arbeite oder einem der Räume in meiner Wohnung, der auch für normale, private Tätigkeiten genutzt wird, dass dieser Raum eben nicht als Arbeitszimmer gilt. So können dann auch die Kosten nicht bei der Steuer geltend gemacht werden.

Radio AllgäuHIT: Was kann man alles ansetzen?
Christian Falger: Da sind zwei Sachen zu unterscheiden. Wenn das Homeoffice der Mittelpunkt meiner Tätigkeit ist, das heißt, ich bin eigentlich nur im Homeoffice und habe gar keinen Arbeitsplatz in meinem Unternehmen, dann kann ich sämtliche Kosten unbegrenzt geltend machen. Wenn ich aber einen anderen Arbeitsplatz hätte im Unternehmen, dann können die Kosten nur bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Radio AllgäuHIT: Wo werden die Werbungskosten für das Homeoffice in der Steuererklärung erfasst?
Christian Falger: Jeder Arbeitnehmer gibt ja mit seiner Steuererklärung eine Anlage N ab, wo die gesamten Einnahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit erfasst werden. Da kann man auch seine Werbungskosten geltend machen, die man mit seiner beruflichen Tätigkeit hat und da es so ist, dass dieses häusliche Arbeitszimmer immer ein Streitpunkt ist mit dem Finanzamt, ob da nun wirklich die Voraussetzungen vorliegen. Deshalb ist es auch immer so, dass immer wenn man ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht, kommt ein separater Fragebogen, wo man noch weitere Detailinformationen zu seinem Homeoffice angeben muss, wie denn das Arbeitszimmer genau ausschaut.

Radio AllgäuHIT: Welche weiteren steuerlichen Tipps haben Sie noch?
Christian Falger: Gerade in Zeiten von Homeoffice ist es ja so, dass man viele Telefonate mit dem privaten Handy macht. Da gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entweder direkt einen Teil der Kosten steuerfrei ersetzt, oder, dass der Arbeitnehmer die Kosten für die Telefonate teilweise bei der Steuer geltend machen kann. Der zweite Punkt sind irgendwelche Anschaffungen, die man wegen des Homeoffice getätigt hat. Zum Beispiel ein neuer Laptop oder sonstige Sachen, die jetzt für die Arbeit im Homeoffice zwingend notwendig gewesen sind. Auch die kann man bei der Steuer geltend machen. Je nach Anschaffungskosten werden diese dann aber nicht in voller Höhe, sondern teilweise über mehrere Jahre angesetzt.


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Steuern Homeoffice Coronavirus Allgäu


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